Antrag auf Fahrkostenerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Fahrkosten für medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus sowie in bestimmten Ausnahmefällen auch für ambulante Behandlungen. Die Fahrkostenerstattung beantragen Sie hier.
Weitere Informationen zur Fahrkostenerstattung

Erstattung von Fahrkosten
In bestimmten Fällen übernimmt die AOK die Erstattung von Fahrkosten. Die Voraussetzungen lesen Sie hier.
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Aktualisiert: 08.04.2025
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