Das Foto für Ihre Gesundheitskarte

Für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) benötigen Sie ein aktuelles Passfoto. Wie das Bild für Ihre eGK aussehen muss, auf welchem Wege Sie das Foto an Ihre AOK senden können und was darüber hinaus zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.
Eine junge Frau liegt auf einem Teppich und schaut lächelnd auf ein Tablet.© iStock / kate_sept2004

Inhalte im Überblick

    Wie hat das Bild für die elektronische Gesundheitskarte auszusehen?

    Das Bild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) entspricht dem gängigen Passfoto in Größe 35 x 45 mm (ohne Rand). Bitte achten Sie darauf, dass Sie frontal klar erkennbar sind. Falls Sie aus religiösen oder anderen wichtigen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, sollte diese Ihr Gesicht nicht bedecken. Ihre Augen sollten geöffnet und zu sehen sein (auch bei Brillenträgern). Ihr Kopf befindet sich in der Mitte und füllt 70 bis 80 Prozent des Bildes aus. Der Hintergrund ist neutral, ohne störende Elemente oder Schatten.

    Hinweis: Biometrische Anforderungen für das Bild wie auf Reisepässen oder Personalausweisen sind beim Foto für die Krankenkassenkarte nicht erforderlich. Die Kosten für die Bildaufnahmen tragen die Versicherten selbst. Die Herstellung der eGK mit dem bereitgestellten Foto ist für Versicherte jedoch kostenlos.

    Weitere Informationen über die elektronische Gesundheitskarte.

    Das Foto für die Krankenkassenkarte übermitteln

    Am einfachsten und sichersten ist es, wenn Sie das Foto für Ihre eGK über das Onlineportal „Meine AOK“ an die für Sie zuständige AOK übermitteln. Alternativ können Sie das Bild für die Krankenkassenkarte auch per Post an Ihre AOK senden. Bitte beachten Sie dazu die Empfehlungen und Hinweise der für Sie zuständigen AOK.

    • Warum kann ich das Foto für die eGK nicht einfach per E-Mail oder auf einem Datenträger per Post an die AOK senden?

      Die Zusendung von Passbildern per E-Mail oder auf Datenträgern (CD-Rom, Diskette, USB-Stick) ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich, da Ihre AOK in diesen Fällen keine Möglichkeit hat, Ihre Daten von Beginn an zu schützen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

      Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sind die von Ihrer AOK bereitgestellten Online-Formulare mit aktuellen Verschlüsselungsstandards ausgerüstet. Wenn Ihnen Ihre AOK also ein solches Formular zur Übermittlung des Fotos bereitstellt, empfehlen wir Ihnen, dieses auch bevorzugt zu nutzen.

      Informieren Sie sich über die Einhaltung der Datensicherheit bei Ihrer AOK.

    Bild-Upload für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    Fotokabine:

    Weitere Infos zur Bildeinreichung

    • Digitale Bildabgabe

      Nehmen Sie Ihr Bild für die elektronische Gesundheitskarte mit unserer virtuellen Fotokabine auf oder nutzen Sie den Bildupload für ein schon vorhandenes digitales Foto. Das auf elektronischem Wege eingereichte Foto wird datenschutzgerecht direkt auf unseren Server hochgeladen.

      Hinweise zum digitalen Bild-Upload

      Es können PNG, JPG- oder TIF-Dateien hochgeladen werden. Die Dateigröße sollte maximal 5 MB betragen. Mindestmaße für das Bild sind dabei circa 373 Pixel in der Breite und circa 480 Pixel in der Höhe.

    • Aufnahme im AOK-KundenCenter

      Haben Sie keine der oben genannten Möglichkeiten uns ein Bild zu übermitteln, dann kommen Sie in Ihrem AOK-KundenCenter vorbei. Dort können Sie ein Foto von sich erstellen lassen.

    • Hinweise für ein korrektes Foto

      • Bitte verwenden Sie nur ein aktuelles Foto. Dieses kann in Schwarz-Weiß oder in Farbe eingereicht werden.
      • Der Hintergrund darf keine störenden Gegenstände zeigen und sollte einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren bilden.
      • Die Augen müssen geöffnet sein. Bei Brillenträgern dürfen die Augen nicht durch die Brillenfassung verdeckt sein.
      • Ihr Gesicht muss in vollem Umfang erkennbar sein, auch wenn das Tragen einer Kopfbedeckung, zum Beispiel aus religiösen Gründen, vorgeschrieben ist.
      • Entsprechende Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel (PDF, 128 KB)
      • Beachten Sie bitte die erforderlichen Formatvorgaben bei eingereichten Fotos in Papierform:
        - Mindestgröße 33 mm x 43 mm (3,3 cm x 4,3 cm)
      • Passbilder sind etwas größer und können verwendet werden.
    • Sicherheit für Bilddaten

      Das in Papierform eingereichte Foto wird nach der Übernahme in unseren Datenbestand datenschutzkonform vernichtet. Mit der Speicherung Ihres digitalen Fotos in unserem Bilddatenbestand können wir Ihnen bei Bedarf problemlos eine neue eGK ausstellen. Mit dem Foto gehen wir genauso verantwortungsvoll um wie mit allen anderen Versicherungsdaten, die bei der AOK gespeichert sind.

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen das Foto nicht zurücksenden können. Auch die Kosten für die Erstellung des Fotos werden nicht erstattet. Die eGK erhalten Sie kostenlos.

    • Offers and services in other languages

    Weitere häufige Fragen zum Bild für die elektronische Gesundheitskarte

    • Wie gut ist das Foto für die eGK geschützt?

      • Das in Papierform eingereichte Foto wird nach der Übernahme in unseren Datenbestand datenschutzkonform vernichtet.
      • Mit der Speicherung Ihres digitalen Fotos in unserem Bilddatenbestand können wir Ihnen bei Bedarf problemlos eine neue eGK ausstellen.
      • Mit dem Foto gehen wir genauso verantwortungsvoll um wie mit allen anderen Versicherungsdaten, die bei der AOK gespeichert sind.
      • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen das Foto nicht zurücksenden können. Auch die Kosten für die Erstellung des Fotos werden nicht erstattet. Die eGK erhalten Sie kostenlos.
    • Ist ein Bild auf der Gesundheitskarte Pflicht?

      Ja, damit die AOK als Ihre Krankenkasse Ihnen die elektronische Gesundheitskarte ordnungsgemäß ausstellen kann, benötigen wir ein aktuelles Passbild von Ihnen. Ohne Foto ist die Erstellung einer Krankenkassenkarte leider nicht möglich. Die Karte – mit einem aktuellen Foto von Ihnen – soll zukünftige Identifizierungen bei der Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen, zum Beispiel in einer Arztpraxis, im Krankenhaus oder in einer anderen medizinischen Einrichtung, erleichtern. So können Sie sich schnell und einfach als AOK-Versicherter ausweisen.

    • Wer benötigt kein Bild auf der eGK?

      Alle Versicherten unter 15 Jahren benötigen kein Bild auf der Krankenkassenkarte. Auch Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit derart eingeschränkt sind, dass sie nicht an einer Fotoaufnahme teilnehmen können, benötigen kein Bild auf der eGK.

    • Braucht mein Kind ebenfalls ein Foto für die Krankenkassenkarte?

      Erst mit der Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Foto auf der Krankenkassenkarte Pflicht. Zu allen AOK-Versicherten, die jünger als 15 Jahre alt sind, nehmen wir rechtzeitig zuvor Kontakt auf, um ein aktuelles Bild für die eGK anzufordern.

    • Wie alt darf das Foto für die Gesundheitskarte sein?

      Das Foto, welches Sie für Ihre eGK einreichen, sollte idealerweise nicht älter als sechs Monate sein. Wichtig ist, dass Sie gut wiederzuerkennen sind, da die elektronische Gesundheitskarte mit Ihrem aktuellen Foto der Schlüssel zu den Angeboten der AOK ist.

    • Wie lange speichert die AOK mein Bild?

      Als Krankenkasse dürfen wir Ihr Lichtbild nur für die Dauer des Versicherungsverhältnisses, längstens jedoch für 10 Jahre speichern. Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses werden wir das Lichtbild unverzüglich, spätestens nach drei Monaten, löschen.

    • Wann muss das eGK-Foto aktualisiert werden?

      Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, das Foto auf Ihrer Krankenkassenkarte regelmäßig zu aktualisieren. Sie erhalten Post von uns, wenn ein neues Lichtbild erforderlich wird.

    AOK – Die Gesundheitskasse

    Elektronische Gesundheitskarte

    Die elektronische Gesundheitskarte enthält unter anderem Daten zur Person und zur Krankenversicherung.

    PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

    So können Sie sich eine PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) freischalten lassen.

    Die häufigsten Fragen und Antworten zum E-Rezept

    Seit Januar 2024 ist das E-Rezept erhältlich. Die AOK informiert über die elektronische Verordnung.

    Aktualisiert: 11.03.2025

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