Antrag auf Kurzzeitpflege
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege
Menschen ab Pflegegrad 2, aber auch mit geringerem oder ohne Pflegegrad können die Kurzzeitpflege beanspruchen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Hinweis zur Pflegeberatung
Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.
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