Unfallfragebogen: Darum sollten Sie einen Unfall Ihrer Krankenversicherung melden

Haben Sie einen Unfall erlitten, übernimmt Ihre Krankenversicherung selbstverständlich die Kosten für Ihre Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Es ist dennoch wichtig, dass Sie den Vorfall der AOK melden. Dazu erhalten Sie ein Formular, auf dem Sie den Unfall und den Hergang beschreiben. Diesen Unfallfragebogen schicken Sie an Ihre AOK.
Ein Patient wird ins Krankenhaus transportiert. Nach einem Unfall übernimmt die AOK die Kosten für die Behandlung.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wichtige Informationen zum Unfallfragebogen

    • Warum erhalte ich einen Unfallfragebogen?

      Wenn Sie sich verletzen und beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen, erfährt die AOK zwar die Art Ihrer Verletzungen, aber nicht die Ursache. Deshalb sollten Sie in jedem Fall das Formular zum Unfallhergang ausfüllen. So können wir feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Unfall handelte.

    • Warum muss die AOK wissen, wer am Unfall beteiligt war?

      Nur wenn wir alle Beteiligten kennen, können wir Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, also möglichen Unfallverursachern, geltend machen. Die AOK möchte keine Versichertengelder aufwenden, wenn derjenige, der für den Unfall verantwortlich ist, beispielsweise über eine Haftpflichtversicherung abgesichert ist.

    • Warum muss ich so detaillierte Angaben machen?

      Möglicherweise ist ein mangelhaftes Produkt der Grund für den Unfall oder es handelt sich um einen Arbeits- oder Schulunfall. Für die daraus resultierenden Behandlungskosten müsste der Hersteller oder die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. Darum benötigen wir auch dann detaillierte Angaben, wenn keine weitere Person beteiligt war oder Sie den Unfall selbst verschuldet haben.

    • Wer muss die Behandlungskosten zahlen?

      Bei manchen Unfällen ist nicht ganz klar, wer für die Behandlungskosten aufkommen muss. Sie als Versicherter der AOK sind in jedem Fall abgesichert. Die AOK übernimmt für Sie die Kosten und macht dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend.

    • Was ist ein Unfall?

      Als Unfall gelten rechtlich folgende Ereignisse (auch ohne Beteiligung oder Einwirkung anderer Personen): 

      • Verkehrsunfälle 
      • Verletzungen durch Tiere 
      • Sportunfälle oder -verletzungen 
      • Unfälle in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen 
      • Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
      • Unfälle im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten 
      • Unfälle auf Wegen, in Gebäuden oder auf Grundstücken
      • Unfälle im Haushalt wie Schnittwunden oder Vergiftungen 
      • Unfälle in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder sonstigen Rehabilitationseinrichtungen
      • Unfälle bei der Arbeit 
      • Unfälle bei der Ausübung eines Ehrenamts 
      • Verletzungen durch Gewalttat oder Schlägerei 
    • Was muss ich bei einem Arbeitsunfall beachten?

      Die Behandlungskosten für einen Arbeitsunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Es fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Doch auch bei einem Arbeitsunfall sollten Sie unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen und an uns senden. 

      Was zählt als Arbeitsunfall? Erfahren Sie mehr.

    • Was gilt bei einem Schul- oder Arbeitsunfall?

      Auch ein Schulunfall ist ein Arbeitsunfall. Ein Schulunfall steht in direktem Zusammenhang mit Aktivitäten in und rund um die Schule. Dazu zählen auch Unfälle auf dem Weg zur Schule. Die Behandlungskosten für den Schulunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Es fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Bei einem Schulunfall ihres Kindes sollten Eltern unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen und an uns zurücksenden.

    • Warum muss ich nach einem Arbeits- oder Schulunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen?

      Wenn Sie oder Ihr Kind einen Arbeits- oder Schulunfall hatten, müssen Sie einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. In der Regel ist das ein Unfallchirurg oder Orthopäde. Nur ein Durchgangsarzt ist bevollmächtigt, die Behandlung einzuleiten und so die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung zu sichern. Das betrifft die Behandlung und die Zahlung des Verletztengeldes beziehungsweise Kinderverletztengeldes. So wird das Krankengeld genannt, das Sie erhalten, wenn Sie oder Ihr Kind nach einem Unfall länger arbeitsunfähig oder schulunfähig sind.

      Finden Sie einen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe
    • Muss ich auch einen Behandlungsfehler melden?

      Bitte informieren Sie die AOK, wenn Sie den Verdacht haben, dass im Zusammenhang mit einer ärztlichen oder pflegerischen Behandlung ein Behandlungsfehler vorliegen könnte oder Sie bereits wissen, dass dies der Fall ist. Die Krankenkasse kann dann mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen. So muss für die Behandlungs- und Pflegekosten, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind, nicht die Versichertengemeinschaft aufkommen. 

      Wie Sie die AOK bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler unterstützt.

    So melden Sie Ihrer Krankenversicherung einen Unfall

    Wurden Sie aufgrund eines Unfalls in einer ärztlichen Praxis oder im Krankenhaus behandelt, bekommen Sie von uns automatisch einen Unfallfragebogen per Post zugesendet. Füllen Sie dieses Formular bitte so gründlich wie möglich aus. Dabei geben Sie zum Beispiel an, wo der Unfall passiert ist, wie der Unfall geschehen ist und ob andere Personen beteiligt waren. Durch Ihre Angaben helfen Sie uns, dass Unfallgeschehen zu klären und zu überprüfen, ob Schadensansprüche gegenüber Dritten bestehen. Als AOK-Versicherte oder -Versicherter müssen Sie sich deswegen keine Sorgen machen. Die AOK übernimmt für Sie die Behandlungskosten.

    Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen schicken Sie an Ihre AOK. Bei Fragen zum Ausfüllen des Unfallfragebogens unterstützen wir Sie gern. Wenden Sie sich dafür einfach an Ihre AOK.

    Wohin sende ich den Unfallfragebogen?

    Den Unfallfragebogen übermitteln Sie digital oder per Post an Ihre AOK. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die passenden Informationen anzeigen.

    Aktualisiert: 15.11.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

    Das könnte Sie auch interessieren

    • Mitgliedsbescheinigung beantragen

      Eine Krankenkassen-Bescheinigung zum Nachweis der Krankenversicherung erhalten Sie bei Ihrer AOK.
      Mehr erfahren
    • Nutzung der Website

      Informationen rund um die Nutzung des Webseitenangebots AOK.de.
      Mehr erfahren
    • Formulare und Anträge

      Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge der AOK auf einem Blick.
      Mehr erfahren