Antrag auf Verhinderungspflege

Auch private Pflegepersonen benötigen eine Auszeit. Damit während deren Abwesenheit Pflegebedürftige gut betreut sind, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Den Antrag dafür finden Sie hier.

Verhinderungspflege bei Abwesenheit oder Krankheit

Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder aufgrund von Krankheit verhindert, dann übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Informationen zu den Leistungen, die Sie dafür beantragen können, finden Sie auf der Seite Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Unterstützung bei der Organisation der Verhinderungspflege sowie Hilfe beim Antrag erhalten Sie zudem bei der AOK-Pflegeberatung.

Antrag auf Verhinderungspflege

Ist Ihre private Pflegeperson im Urlaub, krank oder verhindert, können Sie bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.

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Aktualisiert: 18.11.2024

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