Der Wahltarif Bonus der AOK

Der Wahltarif Bonus der AOK, oder auch Selbstbehalttarif mit Bonus, ist für alle attraktiv, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. Vorausgesetzt, Sie sind gesund und Ihre Beiträge werden nicht von Dritten getragen.
Eine Frau im Funktionsshirt an der frischen Luft. Für gesunde und aktive Menschen lohnt sich der Selbstbehalttarif mit Bonus besonders.© AOK

Inhalte im Überblick

    Welche Vorteile bietet der Wahltarif Bonus?

    Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.

    Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt. 

    Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?

    Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die 

    • gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
    • aktiv sind und regelmäßig Sport treiben 

    Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

    Der AOK-Bonus-Wahltarif der AOK Nordost auf einen Blick

    Los geht’s mit dem Grundbonus

    Im AOK-Bonus-Wahltarif der AOK Nordost erhalten Sie pro Jahr automatisch einen Grundbonus nur fürs Mitmachen. Je nach Bruttoeinkommen und Tarifklasse sind das dann 80, 110 oder 230 Euro.

    Zielstrebig zum Zusatzbonus

    Wer langfristig gesund lebt, wird belohnt. Nach drei Jahren ohne ärztliches Rezept für Medikamente und ohne stationären Krankenhausaufenthalt erhalten Sie das erste Mal Ihren Zusatzbonus. Dieser jährliche Bonus wird nach dem dritten Teilnahmejahr nachträglich für die vergangenen drei Jahre abgerechnet. Ab dem vierten Jahr erhalten Sie ihn jährlich, wenn Sie weiterhin keine der oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zusatzbonus ist abhängig vom gewählten Tarif.

    Tatkräftig zum Gesundheitsbonus

    Der Gesundheitsbonus beträgt 70 Euro pro Jahr. Den sichern Sie sich durch Eigeninitiative in Sachen Vorsorge oder Fitness.

    Vorsorge

    Den Gesundheitsbonus bekommen Sie, wenn Sie an diesen kostenfreien Vorsorge-Angeboten teilnehmen. Dafür fällt natürlich keine Selbstbeteiligung an.

    • Jährliche zahnärztliche Vorsorge
    • Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20, Männer ab 45 Jahren)
    • Alle drei Jahre Gesundheits-Check-up
    • Tetanus- und Diphtherie-Impfung oder Auffrischung (alle zehn Jahre)
    • Grippeschutz- und Pneumokokken-Impfung (ab 60 Jahren)

    Fitness

    Sie setzen für den Gesundheitsbonus lieber auf Bewegung? Zeigen Sie uns einmal im Jahr, wie fit Sie sind – mit einem dieser Sportabzeichen*:

    • Deutsches Sportabzeichen des Deutschen Sportbundes
    • Lauf- oder Walkingabzeichen des Deutschen Leichtathletik-Verbands
    • Schwimmabzeichen des Deutschen Schwimm-Verbandes
    • Radsportabzeichen oder Radtourenfahrt ab 40 Kilometer des Bundes Deutscher Radfahrer

    Sie treiben lieber drinnen Sport? Dann überzeugen Sie uns von Ihrer Kondition mit einem dieser jährlichen Fitnesstests**:

    • 2-km-Walkingtest
    • PWC-Fahrrad-Ergometertest
    • IPN-Fahrrad-Ergometertest
    * Die Prüfungen zu den Sportabzeichen können Sie in den Mitgliedsvereinen der genannten Verbände ablegen.
    ** Meist kostenlos in einem Mitgliedsstudio des Deutschen Sportstudio-Verbandes oder in einem TÜV-lizenzierten Fitnessstudio.

    So funktioniert’s

    Als Teilnehmer am AOK-Bonus-Wahltarif verpflichten Sie sich, für jeden Arztbesuch, bei dem Sie ein Rezept ausgestellt bekommen sowie für jeden Krankenhausaufenthalt einen pauschalen Selbstbehalt zu erbringen. Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich, genauso wie die Grundprämie, am Bruttoeinkommen.

    Die Selbstbeteiligung wird von Ihrem jährlichen Gesamt-Bonus abgezogen.

    Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger Ihre Selbstbeteiligung und desto höher Ihr Gesamt-Bonus.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Was nicht angerechnet wird:

    • Der reine Arztbesuch (ohne Rezept für ein Medikament) wird nicht angerechnet.
    • Auch Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
    • Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden bei dem AOK-Wahltarif nicht gezählt.
    • Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft werden nicht berücksichtigt, auch wenn der Arzt bzw. die Ärztin der Schwangeren ein Rezept ausstellt. Das gilt auch, wenn die Entbindung im Krankenhaus stattfindet.
    • Die Verordnung der „Pille“ wird für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr generell übernommen. Mit dem Wahltarif entfällt hier auch die Eigenbeteiligung.

    Auszahlung:

    Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte (Arztbesuche mit eingelöstem Rezept für Medikamente, Krankenhausaufenthalte) festgestellt. Der gutzuschreibende Bonus wird ermittelt und beides wird miteinander verrechnet. Bis zum 30.06. erfolgt die Abrechnung für das vergangene Jahr.

    Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, den geldwerten Vorteil des AOK-Bonus-Wahltarifs zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.

    Hier finden Sie die Teilnahmeerklärung zum AOK-Bonus-Wahltarif (PDF, 710 KB).

    Bei Fragen rufen Sie hier das Kontaktformular zum AOK-Bonus-Wahltarif auf.

    Aktualisiert: 09.12.2024

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