Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Inhalte im Überblick
Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?
Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.
Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar.
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten
- Krankenhausaufenthalte
Ob Arztbesuche mit Heilmittelverordnungen einen Selbstbehalt auslösen, hängt von Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
Was beinhaltet der Wahltarif Selbstbehalt bei meiner AOK?
FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt
Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Wann kann ich die Teilnahme kündigen?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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