Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung der AOK besonders gut versorgt sein
Inhalte im Überblick
Das leistet die AOK bei einem Krankenhausaufenthalt
Gesetzlich versicherten Patienten steht bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung.
Um darüber hinausgehende Leistungen zu erhalten, können AOK-Versicherte eine Krankenhaus-Zusatzversicherung über unsere Kooperationspartner abschließen. Für mehr Komfort, Wohlbefinden und eine individuelle Versorgung im Krankenhaus.
Passende Leistungen
Behandlung im Krankenhaus
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Patientenrechte
Kennen Sie Ihre Rechte bei einem Krankenhausaufenthalt? Je mehr Sie wissen, desto besser können Sie mitbestimmen.
Die Vorteile einer Krankenhaus-Zusatzversicherung über die AOK-Kooperationspartner
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung über die Kooperationspartner der AOK lohnt sich für alle, die während ihres Krankenhausaufenthalts maximalen Komfort und eine medizinische Versorgung nach ihren persönlichen Wünschen genießen möchten. AOK-Versicherte erhalten damit zusätzliche Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch deutlich hinausgehen. Je nach Region können die Zusatzleistungen unserer Kooperationspartner bei einem Krankenhausaufenthalt verschieden sein. Zu den Leistungen können beispielsweise gehören:
- Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmer
- freie Arztwahl mit Option auf Chefarztbehandlung
- finanzieller Zuschuss durch Krankenhaustagegeld
Welche Leistungen beinhaltet die Krankenhaus-Zusatzversicherung über den Kooperationspartner meiner AOK?
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