Krankenhauszusatz­ver­sicher­ung: Einzelzimmer und mehr

Wer gesetzlich versichert ist, erhält bei einem Krankenhausaufenthalt für gewöhnlich die medizinische Regelversorgung. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können AOK-Versicherte den Aufenthalt jedoch deutlich komfortabler gestalten, zum Beispiel mit der Unterbringung in einem Einzelzimmer.
Ein älterer Mann sitzt aufrecht in einem Krankenbett, seine Hände liegen gefaltet auf seinem Bauch. Im Hintergrund sind ein Telefon und Blumen in einer Vase zu sehen.© iStock / monkeybusinessimages

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versichertenschutz bei einem Krankenhausaufenthalt

    Gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen stehen bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung. Versicherte ab 18 Jahren müssen sich jedoch an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag beteiligen.

    Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung

    Mit einer Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie zusätzlichen Komfort während Ihres Krankenhausaufenthalts und erhalten eine medizinische Versorgung nach Ihren persönlichen Wünschen. Die AOK arbeitet dafür mit Kooperationspartnern zusammen. Je nach Angebot des Kooperationspartners bietet Ihnen eine Krankenhauszusatzversicherung folgende Vorteile:

    • Maximaler Komfort: Für eine optimale Genesung genießen Sie die Ruhe in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
    • Flexibilität bei der Arztwahl: Wählen Sie einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens und profitieren Sie von der Option auf Chefarztbehandlung.
    • Finanzielle Unterstützung: Erhalten Sie einen Zuschuss durch Krankenhaustagegeld für zusätzliche Ausgaben während Ihres Krankenhausaufenthalts wie die gesetzliche Zuzahlung.

    Krankenhauszusatzversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus einen angenehmen Krankenhausaufenthalt zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Das leistet die Krankenhaus-Zusatzversicherung über den Kooperationspartner der AOK Bayern

    Wenn Sie schon im Krankenhaus liegen, dann sollten Sie auch optimal versorgt werden. Dafür bietet die AOK Bayern im Rahmen ihrer Kooperation mit der Allianz die Krankenhaus-Zusatzversicherung zu exklusiven Beiträgen für AOK-Kunden an. Genießen Sie bei stationären und ambulanten Krankenhausaufenthalten die Leistungen eines Privatpatienten.

    Sie haben zum Beispiel freie Arzt- und Krankenhauswahl, Anspruch auf eine Behandlung beim Chefarzt sowie ein Ein- oder Zweibettzimmer mit weiteren Komfortleistungen. Und gerade für Eltern ist es wichtig, bei ihren kranken Kindern zu sein. Die Unterbringungskosten für eine Begleitperson im Krankenhaus sind daher ebenso enthalten.

    Wählen Sie zwischen den folgenden Tarifen:

    • Krankenhaus bei Unfall
    • KrankenhausPlus
    • KrankenhausBest 

    Übrigens:

    Mit dem Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus können Sie alle Vorteile auch bei ambulanten Operationen nutzen. Diesen Baustein können Sie zusätzlich zu KrankenhausBest beziehungsweise KrankenhausPlus abschließen.

    Die Krankenhaus-Zusatztarife im Überblick

    Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Leistungen der drei Tarife.

    LeistungenKrankenhaus bei UnfallKrankenhausPlusKrankenhausBest
    LeistungsumfangBehandlung im Krankenhaus aufgrund eines UnfallsAlle Behandlungen im KrankenhausAlle Behandlungen im Krankenhaus
    Freie ArztwahlJaJaJa
    Freie KrankenhauswahlJaJaJa
    Erstattung ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)JaJaJa
    Komfort UnterbringungZweibettzimmerZweibettzimmerEin- oder Zweibettzimmer
    Krankenhaustagegeld in Höhe von je 25 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung oder die Behandlung durch den ExpertenJaJaJa
    Aufnahme einer BegleitpersonJaJaJa
    Klinikwechsel auf WunschJaNeinJa
    Ambulante Operationen im KrankenhausJawählbar über Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhauswählbar
    AltersrückstellungJaJaJa
    Garantierte Beitragsentlastung im Alterwählbar über Vorsorgekomponente Vwählbarwählbar
    • Tarif: Krankenhaus bei Unfall

      Sollten Sie jemals in einen Unfall verwickelt sein, erhalten Sie mit dem Tarif „Krankenhaus bei Unfall“ die folgenden Leistungen:

      • freie Arztwahl
      • Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ*
      • Unterbringung im Zweibettzimmer
      • Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch den Experten oder auf die komfortable Unterbringung erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
      • Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in)
      • freie Krankenhauswahl
      • Klinikwechsel auf Wunsch innerhalb Deutschlands
      • Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus bereits integriert
      • Option auf Wechsel in KrankenhausPlus oder KrankenhausBest ohne erneute Gesundheitsprüfung
      • Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Krankenhaus werden nicht übernommen 
      • Einmalige Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss

      Bitte beachten:

      Dieser Tarif gilt nur bei Unfällen (nach Versicherungsbeginn) und nicht bei Erkrankungen.

    Beispielrechnung: Unterschenkel-Trümmerbruch – stationärer Aufenthalt

    LeistungKosten
    Allgemeine Krankenhausleistung DRG** I13D3 (Leistung der AOK)4.050 Euro
    Private Leistungen
    Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt, Anästhesist, optional Labor)1.250 Euro
    Zweibettzimmer315 Euro
    Gesamtkosten5.615 Euro
    Leistung der AOK***- 4.050 Euro
    Erstattung durch Krankenhaus bei Unfall- 1.565 Euro
    Eigenleistung Patient0 Euro
    * GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
    ** DRG = Diagnosis Related Groups: Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für Krankenhäuser, die dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, mittels DRG-Fallpauschalen. Diese werden auf Basis von leistungs- und diagnosebezogenen Patientengruppen (DRG) berechnet.
    *** DRG-Fallpauschale für mittelschwere Eingriffe bei Trümmerbrüchen am Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein oder Sprunggelenk.
    • Tarif: KrankenhausPlus

      Der Tarif KrankenhausPlus* enthält die folgenden Leistungen:

      • freie Arztwahl
      • Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ**
      • Unterbringung im Zweibettzimmer
      • Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch den Experten oder auf die komfortable Unterbringung erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
      • Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in)
      • freie Krankenhauswahl
      • Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus möglich
      • Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Krankenhaus werden nicht übernommen
      • einmalige Gesundheitsüberprüfung bei Vertragsabschluss

    Beispielrechnung: Unterschenkel-Trümmerbruch – stationärer Aufenthalt

    LeistungKosten
    Allgemeine Krankenhausleistung DRG*** I13D3 (Leistung der AOK)4.050 Euro
    Private Leistungen
    Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt, Anästhesist, optional Labor)1.250 Euro
    Zweibettzimmer315 Euro
    Gesamtkosten5.615 Euro
    Leistung der AOK****- 4.050 Euro
    Erstattung durch KrankenhausPlus- 1.565 Euro
    Eigenleistung Patient0 Euro
    *Für die Tarife KrankenhausPlus und KrankenhausBest ist eine Wartezeit von drei Monaten (acht Monate zum Beispiel für Entbindung und Psychotherapie) vorgesehen.
    ** GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
    *** DRG = Diagnosis Related Groups: Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für Krankenhäuser, die dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, mittels DRG-Fallpauschalen. Diese werden auf Basis von leistungs- und diagnosebezogenen Patientengruppen (DRG) berechnet.
    **** DRG-Fallpauschale für mittelschwere Eingriffe bei Trümmerbrüchen am Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein oder Sprunggelenk.
    • Tarif: KrankenhausBest

      Damit Sie im Krankenhaus auf nichts verzichten müssen, gibt es den Tarif KrankenhausBest*, der folgende Leistungen enthält:

      • freie Arztwahl
      • Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ**
      • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
      • Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch den Experten oder auf die komfortable Unterbringung erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
      • Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in)
      • freie Krankenhauswahl
      • Klinikwechsel auf Wunsch innerhalb Deutschlands
      • Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus möglich
      • Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Krankenhaus werden nicht übernommen
      • einmalige Gesundheitsüberprüfung bei Vertragsabschluss 

    Beispielrechnung: Unterschenkel-Trümmerbruch – stationärer Aufenthalt

    LeistungKosten
    Allgemeine Krankenhausleistung DRG*** I13D3 (Leistung der AOK)4.050 Euro
    Private Leistungen
    Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt, Anästhesist, optional Labor)1.250 Euro
    Zweibettzimmer315 Euro
    Gesamtkosten5.615 Euro
    Leistung der AOK****- 4.050 Euro
    Erstattung durch KrankenhausPlus- 1.565 Euro
    Eigenleistung Patient0 Euro
    *Für die Tarife KrankenhausPlus und KrankenhausBest ist eine Wartezeit von drei Monaten (acht Monate zum Beispiel für Entbindung und Psychotherapie) vorgesehen.
    ** GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
    *** DRG = Diagnosis Related Groups: Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für Krankenhäuser, die dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, mittels DRG-Fallpauschalen. Diese werden auf Basis von leistungs- und diagnosebezogenen Patientengruppen (DRG) berechnet.
    **** DRG-Fallpauschale für mittelschwere Eingriffe bei Trümmerbrüchen am Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein oder Sprunggelenk.

    Neugierig geworden?

    Versicherte der AOK Bayern profitieren durch die Zusammenarbeit mit der Allianz Private Krankenversicherung von besonderen Bedingungen für die Versicherung und Preisvorteilen.

    Rufen Sie uns unter 089 22844050 an.

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen auf dieser Seite können Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen der vorgestellten Tarife geben. Für Ihren Versicherungsschutz sind die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein maßgeblich.

    Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

    • Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?

      Die Kosten für ein Einzelzimmer unterscheiden sich je nach Krankenhaus, Ausstattung und Region. Selbstzahler müssen mit Preisen zwischen rund 90 und 135 Euro am Tag rechnen. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.

      Ab wann greift eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Ob Sie die Krankenhauszusatzversicherung sofort nutzen können oder es eine Wartezeit gibt, ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Aber grundsätzlich soll die Zusatzversicherung Ihnen Zusatzleistungen im Krankenhaus ermöglichen. Das heißt, müssen Sie geplant oder ungeplant ins Krankenhaus, dann können Sie die Krankenhauszusatzversicherung in der Regel beanspruchen.

    • Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Die Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung sind abhängig von den Leistungen, die Sie im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter. So kostet die Versicherung zum Beispiel mehr, wenn Sie statt einem Zwei- ein Einzelbettzimmer wünschen. Was die Krankenhauszusatzversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern konkret kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.

      Welche Kooperationspartner hat die AOK für die Krankenhaususatzversicherung?

      Die regionalen AOKs arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Diese sind wie folgt:

      • AOK Baden-Württemberg: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bayern: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bremen/Bremerhaven: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Hessen: DKV
      • AOK Niedersachsen: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Nordost: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK NordWest: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK Rheinland/Hamburg: vigo Krankenversicherung VVaG
      • AOK Sachsen-Anhalt: UKV Union Krankenversicherung
    Aktualisiert: 10.01.2025

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