Krankenhauszusatzversicherung: Einzelzimmer und mehr
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Inhalte im Überblick
Ihr allgemeiner Versichertenschutz bei einem Krankenhausaufenthalt
Gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen stehen bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung. Versicherte ab 18 Jahren müssen sich jedoch an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag beteiligen.
Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie zusätzlichen Komfort während Ihres Krankenhausaufenthalts und erhalten eine medizinische Versorgung nach Ihren persönlichen Wünschen. Die AOK arbeitet dafür mit Kooperationspartnern zusammen. Je nach Angebot des Kooperationspartners bietet Ihnen eine Krankenhauszusatzversicherung folgende Vorteile:
- Maximaler Komfort: Für eine optimale Genesung genießen Sie die Ruhe in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
- Flexibilität bei der Arztwahl: Wählen Sie einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens und profitieren Sie von der Option auf Chefarztbehandlung.
- Finanzielle Unterstützung: Erhalten Sie einen Zuschuss durch Krankenhaustagegeld für zusätzliche Ausgaben während Ihres Krankenhausaufenthalts wie die gesetzliche Zuzahlung.
Krankenhauszusatzversicherung abschließen
Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus einen angenehmen Krankenhausaufenthalt zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.
Das leistet die Krankenhaus-Zusatzversicherung über den Kooperationspartner der AOK Bayern
Wenn Sie schon im Krankenhaus liegen, dann sollten Sie auch optimal versorgt werden. Dafür bietet die AOK Bayern im Rahmen ihrer Kooperation mit der Allianz die Krankenhaus-Zusatzversicherung zu exklusiven Beiträgen für AOK-Kunden an. Genießen Sie bei stationären und ambulanten Krankenhausaufenthalten die Leistungen eines Privatpatienten.
Sie haben zum Beispiel freie Arzt- und Krankenhauswahl, Anspruch auf eine Behandlung beim Chefarzt sowie ein Ein- oder Zweibettzimmer mit weiteren Komfortleistungen. Und gerade für Eltern ist es wichtig, bei ihren kranken Kindern zu sein. Die Unterbringungskosten für eine Begleitperson im Krankenhaus sind daher ebenso enthalten.
Wählen Sie zwischen den folgenden Tarifen:
- Krankenhaus bei Unfall
- KrankenhausPlus
- KrankenhausBest
Übrigens:
Mit dem Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus können Sie alle Vorteile auch bei ambulanten Operationen nutzen. Diesen Baustein können Sie zusätzlich zu KrankenhausBest beziehungsweise KrankenhausPlus abschließen.
Die Krankenhaus-Zusatztarife im Überblick
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Leistungen der drei Tarife.
Leistungen | Krankenhaus bei Unfall | KrankenhausPlus | KrankenhausBest |
---|---|---|---|
Leistungsumfang | Behandlung im Krankenhaus aufgrund eines Unfalls | Alle Behandlungen im Krankenhaus | Alle Behandlungen im Krankenhaus |
Freie Arztwahl | Ja | Ja | Ja |
Freie Krankenhauswahl | Ja | Ja | Ja |
Erstattung ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) | Ja | Ja | Ja |
Komfort Unterbringung | Zweibettzimmer | Zweibettzimmer | Ein- oder Zweibettzimmer |
Krankenhaustagegeld in Höhe von je 25 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung oder die Behandlung durch den Experten | Ja | Ja | Ja |
Aufnahme einer Begleitperson | Ja | Ja | Ja |
Klinikwechsel auf Wunsch | Ja | Nein | Ja |
Ambulante Operationen im Krankenhaus | Ja | wählbar über Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus | wählbar |
Altersrückstellung | Ja | Ja | Ja |
Garantierte Beitragsentlastung im Alter | wählbar über Vorsorgekomponente V | wählbar | wählbar |
Tarif: Krankenhaus bei Unfall
Sollten Sie jemals in einen Unfall verwickelt sein, erhalten Sie mit dem Tarif „Krankenhaus bei Unfall“ die folgenden Leistungen:
- freie Arztwahl
- Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ*
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch den Experten oder auf die komfortable Unterbringung erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
- Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in)
- freie Krankenhauswahl
- Klinikwechsel auf Wunsch innerhalb Deutschlands
- Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus bereits integriert
- Option auf Wechsel in KrankenhausPlus oder KrankenhausBest ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Krankenhaus werden nicht übernommen
- Einmalige Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
Bitte beachten:
Dieser Tarif gilt nur bei Unfällen (nach Versicherungsbeginn) und nicht bei Erkrankungen.
Beispielrechnung: Unterschenkel-Trümmerbruch – stationärer Aufenthalt
Leistung | Kosten |
---|---|
Allgemeine Krankenhausleistung DRG** I13D3 (Leistung der AOK) | 4.050 Euro |
Private Leistungen | |
Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt, Anästhesist, optional Labor) | 1.250 Euro |
Zweibettzimmer | 315 Euro |
Gesamtkosten | 5.615 Euro |
Leistung der AOK*** | - 4.050 Euro |
Erstattung durch Krankenhaus bei Unfall | - 1.565 Euro |
Eigenleistung Patient | 0 Euro |
** DRG = Diagnosis Related Groups: Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für Krankenhäuser, die dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, mittels DRG-Fallpauschalen. Diese werden auf Basis von leistungs- und diagnosebezogenen Patientengruppen (DRG) berechnet.
*** DRG-Fallpauschale für mittelschwere Eingriffe bei Trümmerbrüchen am Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein oder Sprunggelenk.
Tarif: KrankenhausPlus
Der Tarif KrankenhausPlus* enthält die folgenden Leistungen:
- freie Arztwahl
- Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ**
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch den Experten oder auf die komfortable Unterbringung erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
- Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in)
- freie Krankenhauswahl
- Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus möglich
- Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Krankenhaus werden nicht übernommen
- einmalige Gesundheitsüberprüfung bei Vertragsabschluss
Beispielrechnung: Unterschenkel-Trümmerbruch – stationärer Aufenthalt
Leistung | Kosten |
---|---|
Allgemeine Krankenhausleistung DRG*** I13D3 (Leistung der AOK) | 4.050 Euro |
Private Leistungen | |
Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt, Anästhesist, optional Labor) | 1.250 Euro |
Zweibettzimmer | 315 Euro |
Gesamtkosten | 5.615 Euro |
Leistung der AOK**** | - 4.050 Euro |
Erstattung durch KrankenhausPlus | - 1.565 Euro |
Eigenleistung Patient | 0 Euro |
** GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
*** DRG = Diagnosis Related Groups: Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für Krankenhäuser, die dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, mittels DRG-Fallpauschalen. Diese werden auf Basis von leistungs- und diagnosebezogenen Patientengruppen (DRG) berechnet.
**** DRG-Fallpauschale für mittelschwere Eingriffe bei Trümmerbrüchen am Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein oder Sprunggelenk.
Tarif: KrankenhausBest
Damit Sie im Krankenhaus auf nichts verzichten müssen, gibt es den Tarif KrankenhausBest*, der folgende Leistungen enthält:
- freie Arztwahl
- Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ**
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch den Experten oder auf die komfortable Unterbringung erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
- Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in)
- freie Krankenhauswahl
- Klinikwechsel auf Wunsch innerhalb Deutschlands
- Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus möglich
- Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Krankenhaus werden nicht übernommen
- einmalige Gesundheitsüberprüfung bei Vertragsabschluss
Beispielrechnung: Unterschenkel-Trümmerbruch – stationärer Aufenthalt
Leistung | Kosten |
---|---|
Allgemeine Krankenhausleistung DRG*** I13D3 (Leistung der AOK) | 4.050 Euro |
Private Leistungen | |
Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt, Anästhesist, optional Labor) | 1.250 Euro |
Zweibettzimmer | 315 Euro |
Gesamtkosten | 5.615 Euro |
Leistung der AOK**** | - 4.050 Euro |
Erstattung durch KrankenhausPlus | - 1.565 Euro |
Eigenleistung Patient | 0 Euro |
** GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
*** DRG = Diagnosis Related Groups: Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für Krankenhäuser, die dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, mittels DRG-Fallpauschalen. Diese werden auf Basis von leistungs- und diagnosebezogenen Patientengruppen (DRG) berechnet.
**** DRG-Fallpauschale für mittelschwere Eingriffe bei Trümmerbrüchen am Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein oder Sprunggelenk.
Neugierig geworden?
Versicherte der AOK Bayern profitieren durch die Zusammenarbeit mit der Allianz Private Krankenversicherung von besonderen Bedingungen für die Versicherung und Preisvorteilen.
Rufen Sie uns unter 089 22844050 an.
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite können Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen der vorgestellten Tarife geben. Für Ihren Versicherungsschutz sind die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein maßgeblich.
Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?
Die Kosten für ein Einzelzimmer unterscheiden sich je nach Krankenhaus, Ausstattung und Region. Selbstzahler müssen mit Preisen zwischen rund 90 und 135 Euro am Tag rechnen. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.
Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Die Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung sind abhängig von den Leistungen, die Sie im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter. So kostet die Versicherung zum Beispiel mehr, wenn Sie statt einem Zwei- ein Einzelbettzimmer wünschen. Was die Krankenhauszusatzversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern konkret kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.
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