Zahnzusatz­versicherung

Die AOK bietet über Kooperationspartner eine Zahnzusatzversicherung an. Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnerhalt und Zahnersatz. Eine Zusatzversicherung bezuschusst viele Kosten für Prophylaxe und bestimmte Zahnbehandlungen, damit Sie lange schöne und gesunde Zähne behalten.
Eine junge, erwachsene Frau mit langen roten Haaren und einem gelben Strickpullover lacht herzhaft mit offenem Mund. Sie hat sehr schöne, weiße Zähne.© iStock / stockfour

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versicherungsschutz für Zähne und Zahnersatz

    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die jährliche Vorsorgeuntersuchung und bestimmte Behandlungen zum Zahnerhalt wie die Versorgung von Karies mit plastischem Material. Bei Zahnersatz beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit Festzuschüssen an den Kosten. Wie hoch diese tatsächlich sind, richtet sich nach dem Befund und der empfohlenen Regelversorgung. 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz können gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.

    Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung

    Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich gegen die übrigen Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz absichern. Je nach Angebot des Kooperationspartners bietet Ihnen eine Zahnversicherung folgende Vorteil:

    • Schutz vor hohen Kosten: Zahnersatz kann teuer werden. Ein Zahnzusatzversicherung bezuschusst die Kosten, die Sie selbst für den Zahnersatz übernehmen müssen oder deckt sie ganz ab.
    • Hochwertiger Zahnersatz: Die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung ermöglicht Ihnen hochwertigen Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus. So können Sie sich zum Beispiel die Kosten für Implantate oder hochwertige Brücken bezuschussen lassen.
    • Zusätzliche Zahnbehandlungen: In der Regel übernehmen Zahnversicherungen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung, hochwertige Füllungen oder Wurzelbehandlungen. Damit schützen Sie Ihre Zähne bestmöglich und sparen Kosten.

    Zahnzusatzversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus eine rundum gute Zahnversorgung zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Zahnversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Das leistet die Zahnzusatzversicherung unseres Kooperationspartners Allianz Private Krankenversicherungs-AG

    Die AOK Bayern bietet in Kooperation mit der Allianz eine ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung mit drei verschiedenen Tarifen an. Damit können Sie die Kosten für Zahnersatz und Zahnpflegebehandlungen deutlich senken und erhalten einen optimalen Rundumschutz.

    Direkt online abschließen

    Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz 75, MeinZahnschutz 90 oder MeinZahnschutz 100 im Alles+Mehr Paket ohne Wartezeiten direkt online ab.

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    • Die wesentlichen Vorteile auf einen Blick

      • 100 % für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlung ohne Begrenzung!
      • Individueller Schutz nach Wahl: Bis zu 100 % für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Aufbiss-Schienen.
      • Noch mehr drin: Selbst Angst- und Schmerzausschaltung oder Bleaching inklusive.
      • Ohne Warten: Voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.
      • Highlight Innovationsgarantie: neue, medizinisch notwendige Behandlungen sind direkt mitversichert.
      • Viele kostenlose Gesundheitsservices für Sie. Mehr unter gesundheitswelt.allianz.de

    Die MeinZahnschutz-Leistungen im Detail

    Premium-Leistungen in allen Tarifen:

    • 100 % für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlung inklusive AOK-Leistung – ohne Grenzen!
    • 100 % für Bleaching bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungsjahre
    • 100 % für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, selbst für Lachgas oder Akupunktur

    On-top-Vorteile in allen Tarifen:

    • Beitragsverlauf einfach selbst bestimmen: Option auf niedrigeren Einstiegsbeitrag oder Ansparbeitrag
    • Highlight Innovationsgarantie: neue innovative und medizinisch notwendige Behandlungsmethoden direkt mitversichert! Schutz selbst in der Zukunft auf dem neusten Stand.
    • Ohne Wartezeiten
    • Monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren

    Zusätzliche Leistung nach Ihrem individuellen Bedarf je Tarif:

    MeinZahnschutz 75:

    • 75 % für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung inklusive AOK-Leistung 
    • 75 % für Kieferorthopädie bis 2.000 Euro unter 21 Jahren (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung) inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik inklusive AOK-Leistung 
    • 75 % für Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen)

    MeinZahnschutz 90:

    • 90 % für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung inklusive AOK-Leistung 
    • 90 % für Kieferorthopädie bis 2.500 Euro unter 21 Jahren (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung) inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik inklusive AOK-Leistung 
    • 90 % für Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen)

    MeinZahnschutz 100:

    • 100 % für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung inklusive AOK-Leistung 
    • 100 % für Kieferorthopädie bis 3.000 Euro unter 21 Jahren (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung) inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik inklusive AOK-Leistung 
    • 100 % für Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen)

    Erstattungsbeträge

    So hoch ist die maximale Erstattung im 1./2./3./ab 4. Kalenderjahr je Tarif:

    • MeinZahnschutz 75: 1.000 EUR | 1.500 EUR | 2.000 EUR | unbegrenzt
    • MeinZahnschutz 90: 1.000 EUR | 2.000 EUR | 3.000 EUR | unbegrenzt
    • MeinZahnschutz 100: 1.000 EUR | 2.500 EUR | 4.000 EUR | unbegrenzt

    Die Besonderheit: Das erste Versicherungsjahr ist ein sogenanntes „Rumpfjahr“ und endet schon zum 31.12. Ab dem vierten Kalenderjahr oder nach einem Unfall erhalten Sie die volle Leistung.

    Beispielrechnungen:

    Wie teuer es ohne MeinZahnschutz werden kann und wie stark die Tarife sind, sehen Sie in unseren Fallbeispielen:

    Professionelle Zahnreinigung

    Gesamtkosten: 120 EUR

    Leistung der AOK Bayern: 50 EUR (AOK-Gesundheitsvorteil)

    Das zahlen Sie selbst ohne MeinZahnschutz: 70 EUR

    So gering ist Ihr Eigenanteil mit den MeinZahnschutz-Tarifen:

    • Mit MeinZahnschutz 75: 0 EUR – volle Kostenübernahme, ohne Grenzen!
    • Mit MeinZahnschutz 90: 0 EUR – volle Kostenübernahme, ohne Grenzen!
    • Mit MeinZahnschutz 100: 0 EUR – volle Kostenübernahme, ohne Grenzen!

    Implantat mit Krone

    Gesamtkosten: 2.820 EUR

    Leistung der AOK: 540 EUR

    Das zahlen Sie selbst ohne MeinZahnschutz: 2.280 EUR

    So gering ist Ihr Eigenanteil mit den MeinZahnschutz-Tarifen:

    • Mit MeinZahnschutz 75: 705 EUR – 1.575 EUR Kostenübernahme!
    • Mit MeinZahnschutz 90: 282 EUR – 1.998 EUR Kostenübernahme!
    • Mit MeinZahnschutz 100: 0 EUR – volle Kostenübernahme!

    Gut zu Wissen

    Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Bei mit Vertragsschluss angeratenen, laufenden und unmittelbar bevorstehenden Behandlungen ist zu wissen, dass für diese grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht.

    Drei Komplettpakete, die begeistern

    Premium-Leistungen in allen Tarifen enthaltenMeinZahnschutz 75*MeinZahnschutz 90*MeinZahnschutz 100*
    Zahnersatz bei Regelversorgung100%100%100%
    Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe100%100%100%
    Zahnbehandlung z.B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen100%100%100%
    Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung durch z.B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose100%100%100%
    Bleaching100% (bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre (VJ))100% (bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre (VJ))100% (bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre (VJ))
    On-top-Vorteile
    Option auf niedrigeren Einstiegsbeitrag oder AnsparbeitragJaJaJa
    Ohne WartezeitJaJaJa
    Innovationsgarantie und kostenlose GesundheitsservicesJaJaJa
    Monatlich kündbar nach 2 VersicherungsjahrenJaJaJa
    Diesen Schutz wählen Kund:innen selbst
    Zahnersatz z.B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung75%90%100%
    Kieferorthopädie unter 21 Jahren (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung) inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik75% (bis 2.000 EUR**)90% (bis 2.500 EUR**)100 % (bis 3.000 EUR**)
    Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen)75%90%100%
    Maximale Erstattung (1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalenderjahr) Besonderheit: Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12. (Rumpfjahr)1.000 EUR / 1.500 EUR / 2.000 EUR / unbegrenzt1.000 EUR / 2.000 EUR / 3.000 EUR / unbegrenzt1.000 EUR / 2.500 EUR / 4.000 EUR / unbegrenzt
    * Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der AOK. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte.
    ** Unter 21 Jahren.

    Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

    • Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

      Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnversorgung ergänzt. Sie bezuschusst oder deckt Kosten ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören unter anderem hochwertiger Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder Parodontose- und Wurzelbehandlungen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihre Eigenanteile bei zahnärztlichen Behandlungen reduzieren, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

      Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

      Wann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen. Sie kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn umfangreiche Zahnbehandlungen anstehen, regelmäßige prophylaktische Maßnahmen wie eine Zahnreinigung durchgeführt werden oder wenn Wert auf ästhetischen Zahnersatz gelegt wird. Sie ist auch hilfreich bei schlechter Zahngesundheit oder zur allgemeinen Absicherung gegen hohe Behandlungskosten.

      Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?

      Wer eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, kann sich die Kosten für Zahnbehandlungen über die gesetzliche Versorgung hinaus erstatten lassen. Dafür reichen Sie vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Zusatzversicherung ein und lassen sich bestätigen, dass sie die Kosten übernimmt oder bezuschusst. In den meisten Fällen reicht es jedoch aus, die Rechnung für die Zahnbehandlung einzureichen, die die zahnärztliche Praxis nach der Behandlung ausstellt. Wie genau die Leistungserstattung funktioniert, erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter.

      Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?

      Welche Kosten die Zahnversicherung übernimmt, ist abhängig von der Versicherungspolice. Je nach Vertrag zahlt die Zahnzusatzversicherung die vollen Leistungen oder beteiligt sich zu einem gewissen Prozentsatz daran. Zahnbehandlungen, die komplett gezahlt oder bezuschusst werden, sind unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Implantate, Inlays und Wurzelbehandlungen. Für Kinder werden unter anderem auch Zuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen angeboten.

      Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

      Die monatlichen oder jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung sind abhängig von den Leistungen und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter. In der Regel kostet die Versicherung mehr, wenn die Behandlungskosten zu 100 Prozent übernommen werden oder wenn die jährliche Erstattungssumme unbegrenzt ist. Was die Zahnzusatzversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.

    • Ab wann greift die Zahnzusatzversicherung?

      Die Zahnzusatzversicherung greift in der Regel nach einer Wartezeit, die je nach Versicherung und Tarif variieren kann. Es gibt auch Zahnversicherungen ohne Wartezeit. Diese können sofort beansprucht werden. Häufig sind dann die Erstattungsbeträge begrenzt oder nach Jahren gestaffelt.

      Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender Behandlung?

      Die meisten Zahnzusatzversicherungen zahlen nicht für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen wurden. Es gibt jedoch einige Versicherungen, die unter bestimmten Bedingungen auch laufende Behandlungen abdecken. Solche Tarife sind meist mit höheren Beiträgen verbunden.

      Ab wann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?

      Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder die Kosten für viele zahnmedizinische Leistungen wie Kariesprophylaxe, Fissurenversiegelungen oder kieferorthopädische Behandlungen ab einem gewissen Grad der Zahnfehlstellung. Besprechen Sie mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin Ihres Kindes, ob darüber hinaus kostenintensive Zahnbehandlungen anfallen können, die eine Zahnversicherung notwendig machen.

      Welche Kooperationspartner hat die AOK bei den Zahnzusatzversicherungen?

      Die regionalen AOKs arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Diese sind wie folgt:

      • AOK Baden-Württemberg: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bayern: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bremen/Bremerhaven: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Hessen: DKV
      • AOK Niedersachsen: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Nordost: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK NordWest: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK PLUS: Münchener Verein
      • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Gothaer Versicherung
      • AOK Rheinland/Hamburg: vigo Krankenversicherung VVaG
      • AOK Sachsen-Anhalt: UKV Union Krankenversicherung
    Aktualisiert: 13.01.2025

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