Zahnzusatz­versicherung

Die AOK bietet über Kooperationspartner eine Zahnzusatzversicherung an. Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnerhalt und Zahnersatz. Eine Zusatzversicherung bezuschusst viele Kosten für Prophylaxe und bestimmte Zahnbehandlungen, damit Sie lange schöne und gesunde Zähne behalten.
Eine junge, erwachsene Frau mit langen roten Haaren und einem gelben Strickpullover lacht herzhaft mit offenem Mund. Sie hat sehr schöne, weiße Zähne.© iStock / stockfour

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versicherungsschutz für Zähne und Zahnersatz

    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die jährliche Vorsorgeuntersuchung und bestimmte Behandlungen zum Zahnerhalt wie die Versorgung von Karies mit plastischem Material. Bei Zahnersatz beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit Festzuschüssen an den Kosten. Wie hoch diese tatsächlich sind, richtet sich nach dem Befund und der empfohlenen Regelversorgung. 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz können gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.

    Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung

    Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich gegen die übrigen Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz absichern. Je nach Angebot des Kooperationspartners bietet Ihnen eine Zahnversicherung folgende Vorteil:

    • Schutz vor hohen Kosten: Zahnersatz kann teuer werden. Ein Zahnzusatzversicherung bezuschusst die Kosten, die Sie selbst für den Zahnersatz übernehmen müssen oder deckt sie ganz ab.
    • Hochwertiger Zahnersatz: Die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung ermöglicht Ihnen hochwertigen Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus. So können Sie sich zum Beispiel die Kosten für Implantate oder hochwertige Brücken bezuschussen lassen.
    • Zusätzliche Zahnbehandlungen: In der Regel übernehmen Zahnversicherungen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung, hochwertige Füllungen oder Wurzelbehandlungen. Damit schützen Sie Ihre Zähne bestmöglich und sparen Kosten.

    Zahnzusatzversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus eine rundum gute Zahnversorgung zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Zahnversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Die Zahnzusatzversicherung der AOK Nordost

    Die AOK Nordost kooperiert mit der UKV Union Krankenversicherung. Gemeinsam bieten wir Ihnen mit dem AOK-DentalKOMPAKT eine preiswerte und leistungsstarke Zusatzversicherung an, mit der Sie von deutlichen Vorteilen beim Zahnersatz, bei Zahnfüllungen und bei einer professionellen Zahnreinigung profitieren. So kann sich die Leistung der AOK Nordost beim Zahnersatz beispielsweise verdoppeln, sogar bis zum Höchstbetrag der Arztrechnung.

    Entdecken Sie jetzt das gesamte Angebot der Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz, Zahnfüllungen und Zahnreinigung.

    Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

    • Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

      Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnversorgung ergänzt. Sie bezuschusst oder deckt Kosten ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören unter anderem hochwertiger Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder Parodontose- und Wurzelbehandlungen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihre Eigenanteile bei zahnärztlichen Behandlungen reduzieren, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

      Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

      Wann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen. Sie kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn umfangreiche Zahnbehandlungen anstehen, regelmäßige prophylaktische Maßnahmen wie eine Zahnreinigung durchgeführt werden oder wenn Wert auf ästhetischen Zahnersatz gelegt wird. Sie ist auch hilfreich bei schlechter Zahngesundheit oder zur allgemeinen Absicherung gegen hohe Behandlungskosten.

      Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?

      Wer eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, kann sich die Kosten für Zahnbehandlungen über die gesetzliche Versorgung hinaus erstatten lassen. Dafür reichen Sie vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Zusatzversicherung ein und lassen sich bestätigen, dass sie die Kosten übernimmt oder bezuschusst. In den meisten Fällen reicht es jedoch aus, die Rechnung für die Zahnbehandlung einzureichen, die die zahnärztliche Praxis nach der Behandlung ausstellt. Wie genau die Leistungserstattung funktioniert, erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter.

      Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?

      Welche Kosten die Zahnversicherung übernimmt, ist abhängig von der Versicherungspolice. Je nach Vertrag zahlt die Zahnzusatzversicherung die vollen Leistungen oder beteiligt sich zu einem gewissen Prozentsatz daran. Zahnbehandlungen, die komplett gezahlt oder bezuschusst werden, sind unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Implantate, Inlays und Wurzelbehandlungen. Für Kinder werden unter anderem auch Zuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen angeboten.

      Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

      Die monatlichen oder jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung sind abhängig von den Leistungen und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter. In der Regel kostet die Versicherung mehr, wenn die Behandlungskosten zu 100 Prozent übernommen werden oder wenn die jährliche Erstattungssumme unbegrenzt ist. Was die Zahnzusatzversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.

    • Ab wann greift die Zahnzusatzversicherung?

      Die Zahnzusatzversicherung greift in der Regel nach einer Wartezeit, die je nach Versicherung und Tarif variieren kann. Es gibt auch Zahnversicherungen ohne Wartezeit. Diese können sofort beansprucht werden. Häufig sind dann die Erstattungsbeträge begrenzt oder nach Jahren gestaffelt.

      Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender Behandlung?

      Die meisten Zahnzusatzversicherungen zahlen nicht für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen wurden. Es gibt jedoch einige Versicherungen, die unter bestimmten Bedingungen auch laufende Behandlungen abdecken. Solche Tarife sind meist mit höheren Beiträgen verbunden.

      Ab wann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?

      Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder die Kosten für viele zahnmedizinische Leistungen wie Kariesprophylaxe, Fissurenversiegelungen oder kieferorthopädische Behandlungen ab einem gewissen Grad der Zahnfehlstellung. Besprechen Sie mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin Ihres Kindes, ob darüber hinaus kostenintensive Zahnbehandlungen anfallen können, die eine Zahnversicherung notwendig machen.

      Welche Kooperationspartner hat die AOK bei den Zahnzusatzversicherungen?

      Die regionalen AOKs arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Diese sind wie folgt:

      • AOK Baden-Württemberg: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bayern: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bremen/Bremerhaven: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Hessen: DKV
      • AOK Niedersachsen: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Nordost: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK NordWest: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK PLUS: Münchener Verein
      • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Gothaer Versicherung
      • AOK Rheinland/Hamburg: vigo Krankenversicherung VVaG
      • AOK Sachsen-Anhalt: UKV Union Krankenversicherung
    Aktualisiert: 18.12.2024

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