Zahnzusatzversicherung
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Inhalte im Überblick
Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung
Zähneputzen und ein regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt sind die Grundpfeiler für gesunde Zähne. Wenn doch einmal eine medizinische Behandlung nötig ist, decken die gesetzlichen Leistungen oft nur einen Teil der Kosten ab. Je nach Befund kann der anfallende Eigenanteil für Sie sehr hoch sein. Dann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.
Wenn Kronen, Brücken oder Prothesen schon notwendig sind, dann sollten sie nicht auch noch eine finanzielle Belastung sein. Die Zahnzusatzversicherungen, die die Kooperationspartner der AOK anbieten, bezuschussen verschiedene Zahnbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen – angefangen bei Prophylaxe wie einer professionellen Zahnreinigung bis hin zu Zahnbehandlungen und dem oft kostenintensiven Zahnersatz.
Für alle, die besonderen Wert auf Ästhetik legen, kann die Zahnzusatzversicherung je nach Tarif auch kieferorthopädische Behandlungen beinhalten.
Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für alle, die
- die finanzielle Lücke zwischen gesetzlichem Anteil und Eigenanteil bei Zahnbehandlungen schließen möchten
- besonderen Wert auf gesunde und schöne Zähne legen
- noch keine Zahnbeschwerden haben, doch für den Ernstfall finanziell abgesichert sein und daher frühzeitig vorsorgen wollen
- ein Leben lang möglichst gesunde Zähne haben und sich um hohe Zahnarztrechnungen keine Sorge machen möchten
Die AOK NordWest bietet zwei Tarife
Plötzlich meldet sich der Zahn mit Schmerz und beim Zahnarzt stellt sich heraus: Da wird eine umfangreiche Behandlung wahrscheinlich ein Zahnersatz fällig. Gut wenn man für diesen Fall eine Zusatzversicherung hat. Die Zusatztarife AOK-DentalPRIVAT und AOK-ZahnVITAL sorgen dafür, dass Ihnen die Kosten für Zahnersatz und Zahnfüllungen nicht über den Kopf wachsen. Kooperationspartner der AOK ist die Union Krankenversicherung (UKV) mit günstigen, exklusiven Konditionen für Versicherte der AOK NordWest.
Zusatztarife für gesunde Zähne
Zahnbehandlungen können ganz schön teuer werden Mit den Zahnzusatzversicherungen reduzieren Sie Ihren Eigenanteil an der Behandlung. Finden Sie heraus, welcher Zusatztarif am besten zu Ihnen passt. Sie können sich nicht entscheiden? Dann wählen Sie beide und profitieren Sie vom Besten aus beiden Tarifen!
Fragen & Antworten
Ist eine feste Zahnspange mitversichert?
Zur Live-BeratungUnser Kooperationspartner für Zusatzversicherungen, die Union Krankenversicherung, hat auch bei kieferorthopädischer Behandlung verschiedene Angebote. Informieren Sie sich telefonisch unter 0681 844-7031 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) oder per Live-Beratung:
Muss man bei der AOK versichert sein, um die Zusatzversicherungen abschließen zu können?
Mitglied bei der AOK NordWest werdenDa es sich bei dem AOK-DentalPRIVAT um einen Exklusiv-Tarif handelt, können auch nur Versicherte der AOK NordWest den Tarif abschließen.
Sind Implantate mitversichert? Was ist, wenn es um bereits fehlende Zähne geht?
Zur Live-BeratungDer Tarif AOK-DentalPRIVAT orientiert sich an der Leistung der AOK (Festzuschuss). Bei dem Tarif AOK-DentalPRIVAT spielt keine Rolle, ob Zähne fehlen.
Sofern Sie eine Zusatzversicherung wünschen, die umfassende Leistungen bei Implantaten vorsieht, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kooperationspartner für Zusatzversicherungen, die Union Krankenversicherung. Informieren Sie sich telefonisch unter 0681 844-7031 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) oder per Live-Beratung:
Was kostet mich der Tarif im Monat?
AOK-DentalPRIVAT
0 bis 20 Jahre = 1,40 Euro
21 bis 40 Jahre = 5,63 Euro
41 bis 60 Jahre = 10,70 Euro
ab 61 Jahre = 13,00 EuroAOK-ZahnVITAL
0 bis 19 Jahre = 3,70 Euro
20 bis 39 Jahre = 5,45 Euro
ab 40 Jahre = 5,88 Euro
Wo kann ich die Zusatzversicherung abschließen?
Zur AnmeldungSie können die Versicherung ganz einfach online oder telefonisch unter 0681 844-7031 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) bei unserem Kooperationspartner, der Union Krankenversicherung, abschließen.
Erhöhen sich bei Beiträge, wenn ich das 21., 41. oder 61. Lebensjahr erreicht habe?
Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41. bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.
Wie erfahre ich mehr über die Tarife der Zahnzusatzversicherung?
Zur Webseite der UKV wechselnMehr können Sie bei unserem Kooperationspartner nachlesen:
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