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Modernisierung der Strukturen alternativlos

16.10.2024 AOK Hessen 3 Min. Lesedauer

Diese Woche soll die Krankenhausreform im Bundestag verabschiedet werden. Der Hessische Landtag hat bereits den Weg für die Leistungsgruppen geebnet, die in diesem Zuge eingeführt werden sollen. Die AOK Hessen sieht noch bei einigen Reformpunkten Anpassungsbedarf.

Operateur und Assistent schließen eine OP-Wunde mit einem Faden (Ausschnitt der Hände) im Vordergrund weiteres OP-Besteck

Qualitätsgesteuerte Leistungsbündelung

Am 17. Oktober ist zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag terminiert. Zuvor hat der Gesundheitsausschuss über 50 Änderungsanträge entschieden, die zum Gesetzentwurf noch eingebracht wurden. Entscheidend wird nun die letzte Beratung im Bundesrat am 22. November. Denn gerade mit den Bundesländern herrscht weiterhin ein großer Dissens zu wesentlichen Inhalten. Eigentlich soll das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine entscheidende Neuerung ist die Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen. Diese werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Sie entscheiden darüber, welche Krankenhäuser welche Leistungen unter den gesetzten Voraussetzungen erbringen dürfen. Leistungsgruppen sind aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen ein sinnvolles Instrument, denn sie erhöhen die Patientensicherheit und ermöglichen eine qualitätsgesteuerte Leistungsbündelung. Der Hessische Landtag hat Anfang Oktober den ersten Schritt getan, damit dieses Instrument in Hessen eingeführt werden können.

Bevölkerungs- statt Fallorientierung

Das Porträtbild zeigt eine blonde Frau mit gescheiteltem Haaren bis zum Kinn und violett-grün gemusterter Bluse ohne Kragen.
Dr. Isabella Erb-Herrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Hessen

Die Länder können auf Basis der Leistungsgruppen künftig konkrete Versorgungsaufträge für die Kliniken festlegen. Diese sind auch Grundlage für die ebenfalls neu geschaffenen Vorhaltepauschalen. Hier besteht für die AOK Hessen allerdings noch erheblicher Anpassungsbedarf. Die Vorhaltefinanzierung muss unbedingt fallunabhängig bemessen werden und sich stattdessen an der Bevölkerungsgröße orientieren. Ansonsten bliebe weiterhin ein gravierender Fehlanreiz zur Mengenausweitung bestehen. Isabella Erb-Herrmann, Vorständin der AOK Hessen, weist auf einen weiteren Webfehler hin: „Das KHVVG und die gerade in erster Lesung behandelte Notfallreform müssen miteinander synchronisiert werden. In Qualitäts-, Struktur- und Finanzierungsfragen ist ein Abgleich der beiden Reformvorhaben erforderlich. Es ist ein Grundproblem unseres Gesundheitswesens, dass wir nicht ganzheitlich, sondern sektorenbezogen denken und handeln. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.“

Nicht zulasten der Beitragszahlenden

Zum vorgesehenen Transformationsfonds zur Finanzierung der Reform sagt Isabella Erb-Herrmann eindeutig: „Die Finanzierung des Fonds ist Sache von Bund und Ländern und darf nicht einfach auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden. Und auch die bisher nur freiwillig vorgesehene Beteiligung der Privaten Krankenversicherung ist zu wenig. Hier muss nachgeschärft werden.“ Sie stellt gleichzeitig aber nochmals heraus, wie wichtig die Reform insgesamt ist, um die veralteten und ineffizienten Strukturen zu überwinden: „Von einer Reform profitieren die Patientinnen und Patienten, die Behandlungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.“ Die Transformation zur Modernisierung der Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Infrastruktur ist alternativlos und muss daher von allen Beteiligten konstruktiv begleitet werden.

Politische Öffentlichkeitsarbeit

Norbert Staudt

AOK Hessen