Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1250 g
jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 14
Die Zulässigkeit der Leistungserbringung für das Jahr 2020 wurde für alle angezeigten Krankenhäuser positiv bestätigt.
Positive Prognose
Erstmalige oder erneute Leistungserbringung
Berechtigung durch die Landesbehörde