Die Zulässigkeit der Leistungserbringung für das Jahr 2023 wurde für alle angezeigten Krankenhäuser positiv bestätigt.
Alle abrechnungsberechtigten Krankenhäuser
Positive Prognose
Erstmalige oder erneute Leistungserbringung
Berechtigung durch die Landesbehörde im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen