Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1250 g
jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 25
Die Zulässigkeit der Leistungserbringung für das Jahr 2024 wurde für alle angezeigten Krankenhäuser positiv bestätigt.
Positive Prognose
Erstmalige oder erneute Leistungserbringung
Berechtigung durch die Landesbehörde im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen