Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Krankmeldung ab jetzt ohne Papierbescheinigung
Seit Januar 2023 ist das digitale Verfahren für alle Beteiligten Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst bundesweit den „gelben Schein“ ab. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, meldet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin dies in der Regel elektronisch an Ihre Krankenkasse. Sie müssen wie bisher Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin informieren, dass Sie krank sind. Den Arbeitsunfähigkeitsnachweis muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin direkt bei der Krankenkasse abrufen.
Aus AU wird eAU
Wenn der Arzt oder die Ärztin Sie krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). In diesem Fall müssen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr bei der AOK einreichen.
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann den Arbeitsunfähigkeitsnachweis direkt bei Ihrer AOK abrufen, natürlich ohne Kenntnis über Ihre Diagnosen zu erhalten.
Ein Hinweis für Arbeitslosengeld- und Bürgergeld-Beziehende: Sie brauchen auch im Jahr 2023 die Papierausfertigung für den Arbeitgeber, um diesen als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
eAU: So funktioniert die elektronische Krankmeldung
Seit der Umstellung auf die eAU ist die Krankmeldung zum Teil digitalisiert, aber auch weiterhin mit Papierbelegen verbunden. Das müssen Sie beachten:
Elektronische Übermittlung an die Krankenkasse
Ihre Arztpraxis informiert die AOK auf elektronischem Weg über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die entsprechenden Daten werden verschlüsselt an die Krankenkasse übermittelt. Das heißt, Sie müssen grundsätzlich keine Bescheinigung mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Sollte die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse aus technischen Gründen einmal nicht möglich sein, dann erhalten Sie von der Arztpraxis einen Ausdruck im Papierformat. Diesen reichen Sie dann umgehend bei Ihrer AOK ein.
Nachweis für Arbeitgebende oder die Agentur für Arbeit
Seit Januar 2023 gibt es eine wichtige Neuerung bei Krankmeldungen: Sie erhalten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Diese können die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden nur noch elektronisch bei der gesetzlichen Krankenkasse abrufen.
Bitte beachten Sie: Wer arbeitsunfähig ist, muss sich allerdings weiterhin unverzüglich bei der Arbeitsstelle krankmelden, zum Beispiel telefonisch. Daran ändert auch die Umstellung auf die digitale Bescheinigung nichts. Es entfällt nur die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin vorzulegen.
Werden Sie während der Arbeitslosigkeit krank, müssen Sie der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen. Die Agentur für Arbeit kann diese bereits vor Ablauf der Drei-Tage-Frist verlangen.
Nachweis für Versicherte
Sie erhalten auf Wunsch weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit inklusive der Diagnosen für Ihre eigenen Unterlagen.
Darum benötigt die AOK Ihre Krankmeldung
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie sich diesen Anspruch sichern, benötigt die Krankenkasse die Meldung zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese übermittelt die Arztpraxis direkt an die AOK. Mit der eAU ist somit garantiert, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und dokumentiert werden. Mögliche Krankengeld-Zahlungen können so schnell erfolgen.
Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen. Das bedeutet: Bitte achten Sie darauf, bis zu welchem Tag Ihr Arzt oder Ihre Ärztin oder das Krankenhaus Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Spätestens am darauffolgenden Tag muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellen. Ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, reicht es aus, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Werktag festgestellt und an die Krankenkasse übermittelt wird. Denn sind Sie länger krank und müssen Krankengeld beziehen, darf Ihnen die AOK während dieser Lücken kein Krankengeld zahlen.
Krankmeldung online einreichen
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung. Wir nehmen Ihnen den zusätzlichen Gang in Ihre AOK vor Ort ab. Scannen oder fotografieren Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und laden Sie das Bild einfach im Onlineportal „Meine AOK“ hoch oder nutzen Sie den schnellen Dokumenten-Upload in der App „Meine AOK“.
Krankschreibung per Video-Sprechstunde
Anstelle eines Arztbesuchs ist es möglich, dass sich Patienten und Patientinnen von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass
- sich der Arzt oder die Ärztin mit den begrenzten Mitteln der Videosprechstunde einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin verschaffen kann,
- die Erkrankung das nicht ausschließt und
- der Versicherte der Hausarztpraxis durch eine frühere Behandlung persönlich bekannt ist.
Andernfalls muss der Patient oder die Patientin wie gewohnt in die Arztpraxis kommen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video-Untersuchung darf der Arzt oder die Ärztin für maximal sieben Tage ausstellen. Eine Folgebescheinigung darf es nur geben, wenn der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung in der Praxis festgestellt hat.
Wichtig für Arbeitgeber
Den Arbeitsunfähigkeitsnachweis muss der Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin direkt bei der Krankenkasse abrufen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch Grundlage für die Zahlung von Krankengeld.
Auch bei geringfügig Beschäftigten ist eine eAU-Anfrage an die Krankenkasse des Beschäftigten zu richten – die Minijob-Zentrale ist dafür nicht zuständig. Der Arbeitgeber muss daher wissen, bei welcher Krankenkasse seine Minijobberinnen und -jobber versichert sind. Er sollte diese Daten bei ihnen erfragen und im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegen.
Sie brauchen weitere Informationen?
Alle Neuerungen finden Sie in folgendem Video:
eAU Poster für Arbeitgeber
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