Kinderwunsch: Die AOK unterstützt Sie

Die AOK unterstützt Ehepaare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, wenn sie auf dem herkömmlichen, biologischen Weg keine Kinder bekommen können.
Eine Frau und ein Mann sitzen im Sprechzimmer. Die AOK unterstützt Paare mit Kinderwunsch. © AOK

Inhalte im Überblick

    Schwanger werden klappt nicht?

    Wenn sich der Kinderwunsch nicht sofort erfüllt, bedeutet das nicht, dass ein Paar kinderlos bleiben muss. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um schwanger zu werden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Die Gesundheitskasse übernimmt bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten, wenn:

    • der Arzt eine medizinische Indikation und Notwendigkeit für eine Kinderwunschbehandlung festgestellt hat,
    • der Arzt bestätigt, dass die Erfolgschancen hinreichend sind,
    • die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt ist,
    • das Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegt,
    • ausschließlich Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet werden und das deutsche Embryonenschutzgesetz eingehalten wurde,
    • die Behandlung an einer zur Reproduktionsbehandlung berechtigten Einrichtung/Praxis erfolgt.

    Das Kinderwunschzentrum erstellt basierend auf diesen Voraussetzungen einen Behandlungsplan. Dieser muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden.

    Einfrieren von Keimzellen und Keimzellgewebe

    Keimzellen (Ei- und Samenzellen) sowie Keimzellgewebe (Eierstock- und Hodengewebe) können eingefroren werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine künstliche Befruchtung vorzunehmen. Versicherte haben aber nur dann Anspruch auf die sogenannte Kryokonservierung, wenn bei ihnen eine keimzellschädigende Therapie medizinisch notwendig ist. Dazu gehört die Behandlung von Erkrankungen wie Krebs, bei der die Eierstöcke, die Hoden oder die Ei- oder Samenzellen geschädigt werden und in der Folge die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder zerstört ist.

    Ist eine keimzellschädigende Therapie notwendig, besteht Anspruch auf Leistungen der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Die Leistung umfasst Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen. Ausgeschlossen als Leistung ist derzeit noch die Kryokonservierung von Keimzellgewebe für junge Mädchen, bei denen die erste Regelblutung noch nicht eingesetzt hat. Hierzu fehlen aktuell ausreichend wissenschaftliche Daten. Für Versicherte, die eine Kryokonservierung ohne die Notwendigkeit einer keimzellschädigenden Therapie wünschen, ist diese eine Eigenleistung.

    Das sind die einzelnen Schritte

    Eine Schwangerschaft stellt sich selten direkt nach Aussetzen der Verhütung ein. Bleibt der Kinderwunsch für ein Paar zwei Jahre lang unerfüllt, sollte ein Arzt eine mögliche Fruchtbarkeitsstörung beim Paar abklären.

    Unerfüllter Kinderwunsch

    Medizinische und psychosoziale Beratung

    Kinderwunschzentrum erstellt Behandlungsplan

    Behandlungsplan an AOK schicken

    Start der Behandlung

    Kostenübernahme

    Medizinische und psychosoziale Beratung

    01/05

    Das Paar vereinbart einen gemeinsamen medizinischen Beratungstermin, am besten beim Gynäkologen. Ist eine Fruchtbarkeitsbehandlung aussichtsreich, bespricht der Arzt die gesundheitlichen und seelischen Belastungen der künstlichen Befruchtung. Dann überweist er das Paar an ein Kinderwunschzentrum.

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    Aktualisiert: 30.12.2024

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