Umlage- und Erstattungssätze 2023
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,60 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,20 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,50 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,75 % |
Stand
Erstellt am: 19.12.2022
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Formulare und Anträge
Wichtige Formulare und Anträge sowie Checklisten und Bescheinigungen stehen Ihnen immer aktuell zur Verfügung.
Mehr erfahrenEntgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Mehr erfahrenMutterschutz und Ausgleichsverfahren
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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