Pflegeversicherung und Pflegezeit
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.
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Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Überblick: Meldung zur Sozialversicherung
Unternehmen melden versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und geben weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.
Mehr erfahrenMutterschutz und Ausgleichsverfahren
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
Mehr erfahrenSt. Nikolausstift Caritas Pflege gGmbH, Papenburg, Aschendorf, Rhede
Die 180 Mitarbeitenden der St. Nikolausstift Caritas Pflege gGmbH bewältigen in fünf Häusern an den drei Standorten Papenburg, Aschendorf und Rhede hohe Arbeitsanforderungen. Unterstützt von der AOK Niedersachsen, hat die Geschäftsführung ein strukturiertes, nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Es bewirkt, dass alle Beschäftigten wieder mit Freude zur Arbeit kommen.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
0800 0265637