Statement

Verknüpfung von Daten kann wertvolle Erkenntnisse liefern

07.08.2023 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Zum aktuell veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

„Der jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf ist eine gute Grundlage, um die vorliegenden Gesundheitsdaten künftig noch systematischer und effektiver für die Verbesserung der Versorgung und für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems zu nutzen. Besonders positiv hervorzuheben ist der Plan, die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… -Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verbinden. Dadurch lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die Versorgung gewinnen, wie zuletzt die von der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… unterstützte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) gezeigt hat. Wir begrüßen auch den Plan, den Krankenkassen die Nutzung der Versichertendaten zur Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über… zu ermöglichen. Auf Basis der Auswertung von Abrechnungsdaten können die Krankenkassen Versicherte zum Beispiel an anstehende Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… erinnern oder personalisierte Vorsorge Für die medizinische Vorsorge und die Rehabilitation gilt der Grundsatz ambulant vor stationär – das… -Angebote unterbreiten.

Kritisch sehen wir allerdings einige Detail-Regelungen im Gesetzesentwurf, die in erster Linie zu bürokratischem Aufwand bei den Krankenkassen führen werden. Das betrifft vor allem die geplante Verkürzung von Fristen zur Übermittlung der sogenannten Routinedaten auch Sekundärdaten genannt, sind Daten, die routinemäßig von der gesetzlichen Krankenversicherung… durch die Kassen und die Vorab-Übermittlung von vorläufigen Daten aus der ambulanten Versorgung. Auf Kosten der Beitragszahlenden sollen hier aufwändige Datenflüsse aufgebaut werden, ohne dass im Gegenzug ein adäquater Nutzen entsteht. An diesen Stellen sollte der Gesetzgeber auch im Sinne der Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der übermittelten Daten noch einmal nachbessern.“

 

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband