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Länder lassen Krankenhaus-Transparenzgesetz passieren

22.03.2024 3 Min. Lesedauer

Das Krankenhaus-Transparenzgesetz (KHTG) kann ohne weitere Verzögerung in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete heute auf einen Einspruch. Die Mehrheit der Länder folgte damit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Um grünes Licht für das Gesetz zu bekommen, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) insbesondere kurzfristige Liquiditätshilfen für die Kliniken zugesagt und einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds für die geplante Reform der stationären Versorgung angekündigt. Bayern und weitere Länder forderten heute weitere Soforthilfen für die Krankenhäuser.

Der Bundestag hatte das KHTG am 19. Oktober vergangenen Jahres verabschiedet. Es beinhaltet vor allem den Aufbau eines Transparenzverzeichnisses mit Struktur- und Leistungsdaten aller Kliniken. Das Register soll Patienten bessere Informationen über die Qualität einer notwendigen Krankenhausbehandlung liefern. Die Länder hatten im November den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Kern ihrer Kritik: keine laienverständlichen Informationen, „überbordender Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken“ und „nicht ausreichender Rechtschutz für die Krankenhäuser“. Der Bundesrat verabschiedete heute eine begleitende Entschließung, in der die Bundesregierung aufgerufen wird, das Gesetz „bei der nächsten Novellierung“ entsprechend nachzubessern.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Thüringens Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) warfen Lauterbach heute vor, mit dem Transparenzgesetz „den zweiten Schritt vor dem ersten“ zu gehen. Wesentliche Leistungsinformationen werde es erst durch die Krankenhausreform geben. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach nannte das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens „enttäuschend“. Bei den Liquiditätshilfen – darunter der rückwirkende Ausgleich aller 2024 für die Krankenhausbeschäftigten ausgehandelten Tarifsteigerungen – handele es sich lediglich um das Vorziehen von Leistungen, die den Kliniken ohnehin zustünden.

„Es ist absolut unverständlich, warum die Länder dem Transparenzgesetz zugestimmt haben, ohne dass im Gegenzug vom Bund verbindliche Zusagen für finanzielle Soforthilfen gemacht wurden“, kritisierte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa das Bundesratsvotum. Sie warnte vor einer anschwellenden Insolvenzwelle. Dagegen begrüßte Dagmar Schmidt, SPD-Fraktionsvize im Bundestag, dass die Länder „den Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro“ frei gemacht hätten. (toro)

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