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Organspende: Ministerium gegen Pflichterklärung

28.02.2024 2 Min. Lesedauer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dem Vorschlag des CSU-Politikers Stephan Pilsinger zu einer verpflichtenden Organspende-Erklärung eine Absage erteilt. Die von dem Mitglied des Gesundheitsausschusses zudem empfohlenen Sanktionen bei Versäumnissen könnten als „Druckmittel oder sogar Zwang“ verstanden werden, heißt es in einem Antwortschreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD), das G+G vorliegt.

Pilsinger hatte angeregt, alle Krankenversicherten sollten Angaben über ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende im neuen Online-Register hinterlegen. Wer dieser Erklärungspflicht nicht nachkomme, müsse „einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag in Höhe von monatlich zehn Euro bezahlen bis die Eintragung ins Register erfolgt ist“, erläutert er in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestagsabgeordnete will mit seinem Vorschlag einer „verbindlichen Entscheidungslösung“ einen Kompromiss in der Debatte um die Widerspruchslösung anbieten. Alle Krankenkassen sollten ihre Versicherten zweimal schriftlich auffordern, Angaben zur Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe zu machen. Die Betreffenden sollten darlegen, ob sie spenden wollen oder nicht oder noch unentschlossen sind. Neben einer einfachen Eintragung im Online-Register sollen auch Krankenkassen, Apotheken, Ärzte und Zahnärztinnen die Erklärung entgegennehmen. 

Das BMG sieht beim Entwurf des CSU-Politikers unter anderem den Grundsatz der Freiwilligkeit berührt. Das könnte „zu Akzeptanzproblemen führen“, begründete die Staatssekretärin die Ablehnung. Auch sei ein solches Vorgehen mit einem „erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand“ sowie fehlender Kontrollmöglichkeit der Eintragungen im Register verbunden. Pilsinger sieht in einer Pflichterklärung die Chance, „die Organspendezahlen deutlich zu steigern“.

Das neue Register zu Organspenden im Internet soll am 18. März online gehen. In einem ersten Schritt soll es ab dann möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit elektronischer Identitätsfunktion zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen. (imo)

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