Lexikon

Krankenbehandlung im Ausland

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach deutschem Recht nur in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Leistungen im Ausland:

  • Der Anspruch besteht für Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken sowie für deren versicherte Familienangehörige.
  • Sofern eine Krankheit wird in der Medizin als Abweichung von Gesundheit oder Wohlbefinden verstanden. Allerdings stößt die… nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur im Ausland behandelt werden kann, steht es im Ermessen der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , hierfür die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen (Beispiel: Neurodermitis-Behandlung am Toten Meer).
  • Kostenerstattung Die Kostenerstattung ist ein Strukturprinzip der privaten Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz… muss erfolgen, sofern während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb der EU/EWR-Staaten eine Behandlung unverzüglich erforderlich ist und der Versicherte nachweislich wegen einer Vorerkrankung oder seines Lebensalters keine private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… abschließen konnte. Dies muss die Krankenkasse vor der Auslandsreise festgestellt haben.
  • Versicherte sind grundsätzlich berechtigt, Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… in anderen EU/EWR-Staaten oder in der Schweiz im Rahmen der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen.
  • Versicherte können auch Leistungen von Leistungserbringern in anderen EU/EWR-Staaten oder in der Schweiz in Anspruch nehmen, ohne Vorkasse leisten zu müssen, wenn ihre Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag mit diesen Staaten abgeschlossen hat.

Darüber hinaus können ggf. Ansprüche nach über- und zwischenstaatlichem Recht bestehen:

  • Gegen Vorlage ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) haben Versicherte, die während eines vorübergehenden Aufenthalts (zum Beispiel Urlaub) in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz erkranken, Anspruch auf alle Leistungen, die unter Berücksichtigung der dortigen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind. Dies gilt auch dann, wenn Versicherte eine bestehende Krankheit weiter behandeln lassen müssen oder wenn sie chronisch krank sind und regelmäßig medizinische Betreuung benötigen.
  • Wollen sich Versicherte gezielt zur Behandlung in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz begeben, brauchen sie dafür die vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse.
  • Gegen Vorlage ihres Auslandskrankenscheins haben Versicherte, die während eines vorübergehenden Aufenthalts (zum Beispiel Urlaub) in Staaten, mit denen bilaterale Sozialversicherungsabkommen sind zwischenstaatliche Verträge, insbesondere in den Feldern gesetzliche Krankenversicherung,… bestehen, erkranken, Anspruch auf alle sofort notwendigen medizinischen Leistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann.
  • Versicherte, die sich gezielt zur Behandlung in einen dieser Abkommensstaaten begeben, benötigen hierfür die vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse. Dies gilt auch für Versicherte, die vor Reiseantritt erkrankt oder chronisch krank sind.
  • Versicherte, die in einem anderen EU/EWR- oder Abkommensstaat oder in der Schweiz vorübergehend wohnen, haben Anspruch auf alle medizinischen Leistungen wie ein gesetzlich Versicherter in diesem Wohnstaat.

Die Kosten für Krankenversicherungsleistungen, die beispielsweise Touristen, entsandte Arbeitnehmer oder im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner im Rahmen der über- und zwischenstaatlichen Regelungen verursacht haben, werden über den GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… , Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), zwischen der ausländischen und der deutschen Krankenkasse abgerechnet. Kosten für einen ggf. erforderlichen Rücktransport nach Deutschland, im Ausland übliche Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… , Behandlungen durch private Leistungserbringer etc. sind nicht abgedeckt. Hier wird der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen.


§§ 13, 16–18, 140 e SGB V

www.dvka.de
Sozialversicherungsabkommen