Lexikon

Krankenhaus

Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise Plankrankenhäuser sind. Diese von den Ländern in die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… aufgenommenen Einrichtungen (Plankrankenhäuser) haben Anspruch auf Investitionsmittel aus den Landeshaushalten und Versorgungsverträge mit den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… . Letzteres gilt auch für Hochschulkliniken. Hinzu kommen noch psychiatrische Fachkliniken, jedoch wird die stationäre psychiatrische Versorgung zunehmend von Akut-Krankenhäusern wahrgenommen. Im Unterschied zu den Plan-Krankenhäusern haben die mit der stationären medizinischen Vorsorge Für die medizinische Vorsorge und die Rehabilitation gilt der Grundsatz ambulant vor stationär – das… und Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… betrauten Reha-Kliniken keinen Anspruch auf Verträge mit den Sozialversicherungsträgern. Die Plankrankenhäuser unterscheiden sich nach der Intensität der möglichen Patientenversorgung. In den meisten Bundesländer unterscheidet man zwischen Einrichtungen der Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Teilweise werden sie auch nach örtlicher, überörtlicher und überregionaler Versorgung eingeteilt. Die Versorgungsstufen sind in den jeweiligen Krankenhausgesetzen der Länder definiert.

In der Integrierten Versorgung (IV) wurden Krankenhäuser stärker für die ambulante Versorgung geöffnet. Im Rahmen von IV-Verträgen können sie seit 2007 hoch spezialisierte Leistungen sowie Leistungen zur Behandlung von seltenen Krankheiten und von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant erbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Vertragsarzt am IV-Vertrag beteiligt ist.

§§ 107 ff. , 140 b SGB V