Lexikon

Qualitätsausschuss

Der Qualitätsausschuss trifft Vereinbarungen und Beschlüsse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… . Er besteht paritätisch aus jeweils maximal zehn Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen (Bund). Zu den Vertretern der Pflegekassen kann auch ein Vertreter der privaten Krankenversicherungen gehören. Die Vertreter der Sozialhilfeträger und kommunalen Spitzenverbände gehören ebenso zur Gruppe der Leistungsträger wie der Vertreter der Pflegeberufe zu den Leistungserbringern angerechnet wird. Wird im Qualitätsausschuss eine Vereinbarung oder ein Beschluss nicht einvernehmlich gefällt, wird auf Verlangen mindestens einer Vertragspartei der Qualitätsausschuss um einen neutralen Vorsitzenden und zwei neutrale Beisitzer erweitert (erweiterter Qualitätsausschuss).

§ 113b SGB XI