Lexikon

Unabhängige Patientenberatung (UPD)

Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie bietet eine neutrale, qualitätsgesicherte und kostenfreie Patientenberatung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen als Regelleistung für alle Versicherten an. Das Angebot umfasst eine Online-Beratung im Internet sowie eine bundesweite kostenfreie telefonische Beratung – auch in türkischer und russischer Sprache. 

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze" hat der Gesetzgeber im März 2023 festgelegt, die UPD in eine noch vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… zu errichtende, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts umzuwandeln. Finanziert wird die UPD – wie bisher – durch den GKV-Spitzenverband, die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) kann sich freiwillig an den Kosten beteiligen.

Leiten soll die künftige UPD als geschäftsführendes Organ ein zweiköpfiger Stiftungsvorstand, der durch einen Stiftungsrat bestellt und abberufen wird. Dem 15-köpfigen Stiftungsrat sollen der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundestages, des BMG und des Verbraucherschutzministeriums sowie des GKV-Spitzenverbandes angehören. Hinzu kommen ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen. Die Vertretung der PKV im Stiftungsrat hängt von der finanziellen Beteiligung ab.

Weder GKV noch PKV sollen auf die inhaltliche Ausrichtung oder den Umfang der Tätigkeit der UPD Einfluss nehmen dürfen. Ihre Stimmrechte beschränken sich auf Fragen der Finanzierung und der Stiftungssatzung, die Bestellung oder Abberufung des Stiftungsvorstandes sowie die Beauftragung der externen Jahresabschlussprüfung.

§ 65 b SGB V
Patientenrechte
Verbraucherschutz und -beratung Ziel der Verbraucherberatung ist der Schutz und die Interessenvertretung der Verbraucherinnen und…
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