Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

In den Sozialversicherungen gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen für die Beitragsbemessung und in der Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich für die Versicherungspflicht.

Foto eines Mannes, der am Schreibtisch über vielen Unterlagen sitzt, am Taschenrechner tippt und eine Kladde in der Hand hält.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2024: 5.175,00 Euro monatlich / 62.100,00 Euro pro Jahr

2023: 4.987,50 Euro monatlich / 59.850,00 Euro pro Jahr

2022: 4.837,50 Euro monatlich / 58.050,00 Euro pro Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Die Veränderung entspricht der jährlichen Anpassung an die Gehaltsentwicklung in Deutschland.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2024: 69.300,00 Euro pro Jahr

2023: 66.600,00 Euro pro Jahr

2022: 64.350,00 Euro pro Jahr

Die Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) zu wechseln.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Anders als in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… gibt es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch immer getrennte Rechtskreise West und Ost. Auch hier gilt: Nur bis zum Grenzwert wird das monatliche Gehalt zur Berechnung des Beitrags in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu Grunde gelegt.

West:

2024: 7.550 Euro monatlich / 90.600 Euro pro Jahr

2023: 7.300 Euro monatlich / 87.600 Euro pro Jahr

2022: 7.050 Euro monatlich / 84.600 Euro pro Jahr

Ost:

2024: 7.450 Euro monatlich / 89.400 Euro pro Jahr

2023: 7.100 Euro monatlich / 85.200 Euro pro Jahr

2022: 6.750 Euro monatlich / 81.000 Euro pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung

West:

2024: 9.300 Euro monatlich / 111.600 Euro pro Jahr

2023: 8.950 Euro monatlich / 107.400 Euro pro Jahr

2022: 8.650 Euro monatlich / 103.800 Euro pro Jahr

Ost:

2024: 9.200 Euro monatlich / 110.400 Euro pro Jahr

2023: 8.700 Euro monatlich / 104.400 Euro pro Jahr

2022: 8.350 Euro monatlich / 100.200 Euro pro Jahr

Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.