Pressemitteilung

Gemeinsamer Bundesausschuss gibt neue Mindestmengen für komplexe Operationen in 2024 vor

02.11.2023 AOK Rheinland/Hamburg 3 Min. Lesedauer

Transparenzkarte der AOK zeigt Auswirkungen bestehender und neuer Mindestmengen auf die Patientensicherheit

Bei komplexen und risikoreichen Operationen kommt es vor allem auf Expertise, Erfahrung und Routine an, um die Eingriffe für Patentinnen und Patienten so sicher wie möglich zu gestalten. Um die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Versorgung zu gewährleisten und zu verbessern, gelten für besonders komplexe Eingriffe Mindestmengen, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Bei den Mindestmengen-relevanten Eingriffen zeichnet sich laut AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Auswertung für 2024 eine Konzentration der Versorgung ab: Durch die Erhöhung von Mindestmengen sinkt tendenziell die Zahl der Kliniken, die diese Eingriffe anbieten dürfen. Das heißt: Immer mehr komplexe Operationen werden in spezialisierten Kliniken durchgeführt.

Die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK, die laufend aktualisiert wird, zeigt die Klinik-Standorte, die für 2024 gemäß der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) eine Erlaubnis zur Durchführung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen haben, die mit besonders hohen Risiken verbunden sind (www.aok.de/pp/mindestmengen). Von den Angaben können sowohl einweisende Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten profitieren, die vor planbaren Operationen stehen. Zu diesen Operationen gehören die Implantation von künstlichen Kniegelenken, Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen, komplexe Operationen an der Speiseröhre und der Bauspeicheldrüse sowie die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm. „Eine Konzentration komplexer und riskanter Eingriffe auf weniger Standorte ist grundsätzlich positiv zu bewerten, denn höhere Fallzahlen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine höhere Überlebenschance der Patientinnen und Patienten“, sagt Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. 

Neu sind im kommenden Jahr Mindestmengen zum einen für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs, bei der ab 2024 eine Mindestmenge von 50 und ab dem Jahr 2025 eine festgesetzte Untergrenze von 100 Fällen jährlich gilt. Zum anderen gibt es künftig auch für die chirurgische Behandlung von Lungenkrebs im Brustraum (Thorax) bei Erwachsenen einen Schwellenwert, der 2024 bei 40 Fällen pro Jahr liegt. Aufgrund der Mindestmengen-Regelung sinkt im kommenden Jahr auf Bundesebene die Zahl der Standorte bei fast allen genannten komplexen Operationen, am stärksten bei Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus), die 2024 bundesweit um ein Viertel von 147 auf 111 sinkt. Auch bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse sowie bei Stammzellen-Transplantationen sinkt die Zahl der Kliniken für diese komplexen Eingriffe deutlich.

Die Zahl der in der Transparenzkarte aktuell verzeichneten Kliniken kann sich für 2024 noch ändern. Zum einen können die jeweils zuständigen Länder Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn sie drohende Engpässe in der Versorgung für möglich halten. Zum anderen wird die Zahl der Kliniken im Rheinland wesentlich durch die laufende Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… , für die das Land zuständig ist, beeinflusst.

Die Mindestmengen-Transparenzkarte
Die „Transparenzkarte“ informiert über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zu den Behandlungen, für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene Mindestmengen gelten. Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Krankenkassen entscheiden, ob sie auf dieser Basis eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. Diese Informationen fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.

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Porträt von Heiko Schmitz
Pressesprecher

Dr. Heiko Schmitz

AOK Rheinland/Hamburg