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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.III.3. RS 2022/13, Mehrfachversicherung

Die Vorschrift des § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften — abgesehen von Fällen der Versicherungskonkurrenz nach § 3 Satz 5 SGB VI — nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Diese kann sich z. B. bei folgenden Fallkonstellationen ergeben:

  • -Ausübung einer mehr als geringfügigen Beschäftigung von weniger als 15 Stunden und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld,
  • -Zusammentreffen des Bezugs von Arbeitslosengeld mit der Versicherungspflicht bei nicht erwerbsmäßiger Pflege nach § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI,
  • -Zusammentreffen des Bezuges von Arbeitslosengeld mit der Versicherungspflicht wegen Kindererziehung nach § 3 Satz 1 Nummer 1 SGB VI.

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