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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.III.4.1. RS 2022/13, Allgemeines

(1) Personen, die Arbeitslosengeld oder eine gleichgestellte Leistung beziehen, aber die Vorpflichtversicherung nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI nicht erfüllen, können in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB VI versicherungspflichtig werden.

(2) Eine Antragspflichtversicherung kommt nicht in Betracht für Zeiträume, in denen die Leistung versagt wird oder zum Ruhen kommt.


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