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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 4.2.1.a. KVdRMeldeGs, Wechsel der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bei laufendem Rentenbezug

Die Unterrichtung der zuständigen Krankenkasse ist erst dann vorzunehmen, wenn die Mitteilung über den vom Renten Service ausgeführten Rentenwegfall beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist.


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