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Grundsätze

GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG

Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
Sozialversicherungsrecht
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GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG



Anlage 2 GMG-Empf

Aushilfefälle, in denen § 13 Absätze 4 bis 6 SGB V Anwendung finden kann, weil

  • -die deutsche aushelfende Krankenkasse hier bei vorübergehendem Aufenthalt der betreffenden Personen im anderen EWR-Staat/der Schweiz als zuständiger Träger gilt und
  • -die in Deutschland erbrachte Sachleistungsaushilfe nicht nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.
Aushilfeberechtigter aus . . .Familienangehörige (E 109)Rentner und deren Familienangehörige (E 121)
BelgienX
BulgarienXX
DänemarkXX
FinnlandXX
FrankreichXX
EstlandXX
GriechenlandX
GroßbritannienXX
IrlandXX
IslandXX
ItalienX
LettlandXX
LiechtensteinXX
LitauenXX
LuxemburgX
MaltaXX
NiederlandeX
NorwegenXX
ÖsterreichXX
PolenXX
PortugalX
RumänienXX
SchwedenXX
Schweiz
SlowakeiXX
SlowenienXX
SpanienXX
TschechienXX
UngarnXX
ZypernXX

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