Category Image
Gesetze

ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz



§ 92a ArbGG, Nichtzulassungsbeschwerde

1 Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. 2 § 72a Absatz 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.