Gesetze
ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Arbeitsrecht
ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz
Erster Teil, Allgemeine Vorschriften
§ 1 ArbGG, Gerichte für Arbeitssachen
§ 2 ArbGG, Zuständigkeit im Urteilsverfahren
§ 2a ArbGG, Zuständigkeit im Beschlussverfahren
§ 3 ArbGG, Zuständigkeit in sonstigen Fällen
§ 4 ArbGG, Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit
§ 5 ArbGG, Begriff des Arbeitnehmers
§ 6 ArbGG, Besetzung der Gerichte für Arbeitssachen
§ 6a ArbGG, Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
§ 7 ArbGG, Geschäftsstelle, Aufbringung der Mittel
§ 8 ArbGG, Gang des Verfahrens
§ 9 ArbGG, Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
§ 10 ArbGG, Parteifähigkeit
§ 11 ArbGG, Prozessvertretung
§ 11a ArbGG, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozesskostenhilfe
§ 12 ArbGG, Kosten
§ 12a ArbGG, Kostentragungspflicht
§ 13 ArbGG, Rechtshilfe
§ 13a ArbGG, Internationale Verfahren
Zweiter Teil, Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen Erster Abschnitt, Arbeitsgerichte
§ 14 ArbGG, Errichtung und Organisation
§ 15 ArbGG, Verwaltung und Dienstaufsicht
§ 16 ArbGG, Zusammensetzung
§ 17 ArbGG, Bildung von Kammern
§ 18 ArbGG, Ernennung der Vorsitzenden
§ 19 ArbGG, Ständige Vertretung
§ 20 ArbGG, Berufung der ehrenamtlichen Richter
§ 21 ArbGG, Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter
§ 22 ArbGG, Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
§ 23 ArbGG, Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer
§ 24 ArbGG, Ablehnung und Niederlegung des ehrenamtlichen Richteramts
§ 25 ArbGG, (weggefallen)
§ 26 ArbGG, Schutz der ehrenamtlichen Richter
§ 27 ArbGG, Amtsenthebung der ehrenamtlichen Richter
§ 28 ArbGG, Ordnungsgeld gegen ehrenamtliche Richter
§ 29 ArbGG, Ausschuss der ehrenamtlichen Richter
§ 30 ArbGG, Besetzung der Fachkammern
§ 31 ArbGG, Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
§ 32 ArbGG, (weggefallen)
Zweiter Abschnitt, Landesarbeitsgerichte
§ 33 ArbGG, Errichtung und Organisation
§ 34 ArbGG, Verwaltung und Dienstaufsicht
§ 35 ArbGG, Zusammensetzung, Bildung von Kammern
§ 36 ArbGG, Vorsitzende
§ 37 ArbGG, Ehrenamtliche Richter
§ 38 ArbGG, Ausschuss der ehrenamtlichen Richter
§ 39 ArbGG, Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
Dritter Abschnitt, Bundesarbeitsgericht
§ 40 ArbGG, Errichtung
§ 41 ArbGG, Zusammensetzung, Senate
§ 42 ArbGG, Bundesrichter
§ 43 ArbGG, Ehrenamtliche Richter
§ 44 ArbGG, Anhörung der ehrenamtlichen Richter, Geschäftsordnung
§ 45 ArbGG, Großer Senat
Dritter Teil, Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen Erster Abschnitt, Urteilsverfahren Erster Unterabschnitt, Erster Rechtszug
§ 46 ArbGG, Grundsatz
§ 46a ArbGG, Mahnverfahren
§ 46b ArbGG, Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
§ 46c ArbGG, Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
§ 46d ArbGG, Gerichtliches elektronisches Dokument
§ 46e ArbGG, Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung
§ 46f ArbGG, Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 46g ArbGG, Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
§ 46h ArbGG, Formfiktion
§ 47 ArbGG, Sondervorschriften über Ladung und Einlassung
§ 48 ArbGG, Rechtsweg und Zuständigkeit
§ 48a ArbGG, (weggefallen)
§ 49 ArbGG, Ablehnung von Gerichtspersonen
§ 50 ArbGG, Zustellung
§ 50a ArbGG, Videoverhandlung
§ 51 ArbGG, Persönliches Erscheinen der Parteien
§ 52 ArbGG, Öffentlichkeit
§ 53 ArbGG, Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter
§ 54 ArbGG, Güteverfahren
§ 54a ArbGG, Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
§ 55 ArbGG, Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden
§ 56 ArbGG, Vorbereitung der streitigen Verhandlung
§ 57 ArbGG, Verhandlung vor der Kammer
§ 58 ArbGG, Beweisaufnahme
§ 59 ArbGG, Versäumnisverfahren
§ 60 ArbGG, Verkündung des Urteils
§ 61 ArbGG, Inhalt des Urteils
§ 61a ArbGG, Besondere Prozessförderung in Kündigungsverfahren
§ 61b ArbGG, Klage wegen Benachteiligung
§ 62 ArbGG, Zwangsvollstreckung
§ 63 ArbGG, Übermittlung von Urteilen in Tarifvertragssachen
Zweiter Unterabschnitt, Berufungsverfahren
§ 64 ArbGG, Grundsatz
§ 65 ArbGG, Beschränkung der Berufung
§ 66 ArbGG, Einlegung der Berufung, Terminbestimmung
§ 67 ArbGG, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
§ 67a ArbGG, (weggefallen)
§ 68 ArbGG, Zurückverweisung
§ 69 ArbGG, Urteil
§§ 70 und 71 ArbGG, (weggefallen)
Dritter Unterabschnitt, Revisionsverfahren
§ 72 ArbGG, Grundsatz
§ 72a ArbGG, Nichtzulassungsbeschwerde
§ 72b ArbGG, Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils
§ 73 ArbGG, Revisionsgründe
§ 74 ArbGG, Einlegung der Revision, Terminbestimmung
§ 75 ArbGG, Urteil
§ 76 ArbGG, Sprungrevision
§ 77 ArbGG, Revisionsbeschwerde
Vierter Unterabschnitt, Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 78 ArbGG, Beschwerdeverfahren
§ 78a ArbGG, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Fünfter Unterabschnitt, Wiederaufnahme des Verfahrens Zweiter Abschnitt, Beschlussverfahren Erster Unterabschnitt, Erster Rechtszug
§ 80 ArbGG, Grundsatz
§ 81 ArbGG, Antrag
§ 82 ArbGG, Örtliche Zuständigkeit
§ 83 ArbGG, Verfahren
§ 83a ArbGG, Vergleich, Erledigung des Verfahrens
§ 84 ArbGG, Beschluss
§ 85 ArbGG, Zwangsvollstreckung
§ 86 ArbGG, (weggefallen)
Zweiter Unterabschnitt, Zweiter Rechtszug
§ 87 ArbGG, Grundsatz
§ 88 ArbGG, Beschränkung der Beschwerde
§ 89 ArbGG, Einlegung
§ 90 ArbGG, Verfahren
§ 91 ArbGG, Entscheidung
Dritter Unterabschnitt, Dritter Rechtszug
§ 92 ArbGG, Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz
§ 92a ArbGG, Nichtzulassungsbeschwerde
§ 92b ArbGG, Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung der Beschwerdeentscheidung
§ 93 ArbGG, Rechtsbeschwerdegründe
§ 94 ArbGG, Einlegung
§ 95 ArbGG, Verfahren
§ 96 ArbGG, Entscheidung
§ 96a ArbGG, Sprungrechtsbeschwerde
Vierter Unterabschnitt, Beschlussverfahren in besonderen Fällen
§ 97 ArbGG, Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
§ 98 ArbGG, Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
§ 99 ArbGG, Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag
§ 100 ArbGG, Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle
Vierter Teil, Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
§ 101 ArbGG, Grundsatz
§ 102 ArbGG, Prozesshindernde Einrede
§ 103 ArbGG, Zusammensetzung des Schiedsgerichts
§ 104 ArbGG, Verfahren vor dem Schiedsgericht
§ 105 ArbGG, Anhörung der Parteien
§ 106 ArbGG, Beweisaufnahme
§ 107 ArbGG, Vergleich
§ 108 ArbGG, Schiedsspruch
§ 109 ArbGG, Zwangsvollstreckung
§ 110 ArbGG, Aufhebungsklage
Fünfter Teil, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 111 ArbGG, Änderung von Vorschriften
§ 112 ArbGG, Übergangsregelungen; Verordnungsermächtigung
§ 113 ArbGG, Berichterstattung
§ 114 ArbGG, (weggefallen)
§ 115 ArbGG, (weggefallen)
§ 116 ArbGG, (weggefallen)
§ 117 ArbGG, Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Verwaltungen
§§ 118 bis 122 ArbGG, (weggefallen)
§ 14 ArbGG , Errichtung und Organisation (1) In den Ländern werden Arbeitsgerichte errichtet.
(2) Durch Gesetz werden angeordnet
1. die Errichtung und Aufhebung eines Arbeitsgerichts; 2. die Verlegung eines Gerichtssitzes; 3. Änderungen in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke; 4. die Zuweisung einzelner Sachgebiete an ein Arbeitsgericht für die Bezirke mehrerer Arbeitsgerichte; 5. die Errichtung von Kammern des Arbeitsgerichts an anderen Orten; 6. der Übergang anhängiger Verfahren auf ein anderes Gericht bei Maßnahmen nach den Nummern 1, 3 und 4, wenn sich die Zuständigkeit nicht nach den bisher geltenden Vorschriften richten soll. (3) Mehrere Länder können die Errichtung eines gemeinsamen Arbeitsgerichts oder gemeinsamer Kammern eines Arbeitsgerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus, auch für einzelne Sachgebiete, vereinbaren.
(4) 1 Die zuständige oberste Landesbehörde kann anordnen, dass außerhalb des Sitzes des Arbeitsgerichts Gerichtstage abgehalten werden. 2 Die Landesregierung kann ferner durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Gerichtstage außerhalb des Sitzes des Arbeitsgerichts abgehalten werden. 3 Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(5) Bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 sind die Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern, die für das Arbeitsleben im Landesgebiet wesentliche Bedeutung haben, zu hören.
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§ 13a ArbGG