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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.2. RS 2016/04, Ausstellung eines Versicherungsnummernachweises auf Antrag der Einzugsstellen

Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Versicherungsnummernachweis aus. Auf Anforderung der Einzugsstelle (vgl. Ziff. 2.6.) wird ebenfalls die Ausstellung des Versicherungsnummernachweis durch die Rentenversicherung veranlasst.


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