Rundschreiben
2024 - Rundschreiben Nr. 3
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
2024 - Rundschreiben Nr. 3
Ziff. 1. RS 2024/03, (nicht abgebildet)
Ziff. 2. RS 2024/03, Gesetzliche Grundlagen
Ziff. 3. RS 2024/03, Allgemeines
4., Anspruchsvoraussetzungen
Ziff. 4.1. RS 2024/03, Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1 SGB V
Ziff. 4.2. RS 2024/03, Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1a SGB V
Ziff. 4.3. RS 2024/03, Kinderkrankengeld bei einem schwerstkranken Kind nach § 45 Absatz 4 SGB V
Ziff. 4.4. RS 2024/03, Anspruchsberechtigter Personenkreis
4.4.1., Besondere anspruchsberechtigte Personenkreise
Ziff. 4.4.1.1. RS 2024/03, Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige
Ziff. 4.4.1.2. RS 2024/03, Künstlerinnen/Künstler und Publizierende
Ziff. 4.4.1.3. RS 2024/03, Unständig oder kurzzeitig Beschäftigte
Ziff. 4.4.1.4. RS 2024/03, In einem anderen Staat wohnende Versicherte (z. B. Grenzgänger)
Ziff. 4.4.1.5. RS 2024/03, Versicherte nach dem KVLG 1989
Ziff. 4.4.1.6. RS 2024/03, Seeleute
Ziff. 4.4.1.7. RS 2024/03, Auszubildende
Ziff. 4.4.1.8. RS 2024/03, Teilnehmende an Freiwilligendiensten
Ziff. 4.4.1.9. RS 2024/03, Beschäftigte mit flexibler Arbeitszeitenregelung
Ziff. 4.4.1.10. RS 2024/03, Beschäftigte mit Familienpflegezeit
Ziff. 4.4.1.11. RS 2024/03, Leistungsbeziehende nach dem SGB III
Ziff. 4.4.1.11.1. RS 2024/03, Stationäre Mitaufnahme von Leistungsbeziehenden
Ziff. 4.4.1.11.2. RS 2024/03, Leistungsbeziehende mit einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.4.1.11.3. RS 2024/03, Vorliegen einer Sperrzeit (§ 159 SGB III)
Ziff. 4.4.1.11.4. RS 2024/03, Beziehende einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 SGB III)
Ziff. 4.4.1.11.4.1. RS 2024/03, Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.4.1.11.5. RS 2024/03, Beziehende einer Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
Ziff. 4.4.1.11.5.1. RS 2024/03, Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.4.1.12. RS 2024/03, Rentnerinnen/Rentner, Rentenantragstellende und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger
Ziff. 4.4.1.13. RS 2024/03, Beziehende von Kurzarbeitergeld
Ziff. 4.4.1.14. RS 2024/03, Beziehende von Qualifizierungsgeld
Ziff. 4.4.1.15. RS 2024/03, Beziehende von Übergangsgeld
Ziff. 4.4.1.16. RS 2024/03, Beziehende von Insolvenzgeld
Ziff. 4.4.1.17. RS 2024/03, Versicherte, die sich in Elternzeit befinden
Ziff. 4.4.1.17.1. RS 2024/03, Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.5. RS 2024/03, Kinder
Ziff. 4.5.1. RS 2024/03, Alter des Kindes
Ziff. 4.5.1.1. RS 2024/03, Altersbegrenzung bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.6. RS 2024/03, Ärztliches Zeugnis nach § 45 Absatz 1 SGB V
Ziff. 4.6.1. RS 2024/03, Angaben des ärztlichen Zeugnisses bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.7. RS 2024/03, Bescheinigung bei stationärer Mitaufnahme von der stationären Einrichtung
Ziff. 4.8. RS 2024/03, Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege
Ziff. 4.8.1. RS 2024/03, Medizinisch notwendige Mitaufnahme bei stationärer Behandlung
Ziff. 4.8.2. RS 2024/03, Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 4.9. RS 2024/03, Eine andere im Haushalt lebende Person
Ziff. 4.9.1. RS 2024/03, Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind
5., Beginn und Dauer des Anspruchs
Ziff. 5.1. RS 2024/03, Arbeitstag
Ziff. 5.2. RS 2024/03, Anspruchsbeginn
Ziff. 5.2.1. RS 2024/03, Anspruchsbeginn bei stationärer Mitaufnahme
Ziff. 5.2.2. RS 2024/03, Anspruchsbeginn bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 5.3. RS 2024/03, Anspruchsdauer
Ziff. 5.3.1. RS 2024/03, Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1 SGB V
Ziff. 5.3.2. RS 2024/03, Dauer des Anspruchs nach § 45 Absatz 1 SGB V bei Erkrankung mehrerer Kinder
Ziff. 5.3.3. RS 2024/03, Anspruchsdauer bei stationärer Mitaufnahme
Ziff. 5.3.4. RS 2024/03, Anspruchsdauer bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 5.3.5. RS 2024/03, Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Ziff. 5.3.5.1. RS 2024/03, Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 5.3.6. RS 2024/03, Wechsel in der Betreuung
Ziff. 5.3.6.1. RS 2024/03, Betreuungswechsel bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 5.3.7. RS 2024/03, Übertragung des Anspruchs nach § 45 Absatz 1 SGB V
Ziff. 5.3.8. RS 2024/03, Anspruchsdauer nach § 45 Absatz 1 SGB V bei Wechsel des Personensorgerechts
Ziff. 5.3.9. RS 2024/03, Alleinerziehende Versicherte
Ziff. 5.3.10. RS 2024/03, Fortzahlung anderer Entgeltersatzleistungen
Ziff. 5.4. RS 2024/03, Übersicht zum Anspruch und zur Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer
Ziff. 6. RS 2024/03, Arbeitsrechtliche Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber
Ziff. 6.1. RS 2024/03, Besonderheiten bei Auszubildenden, für die das BBiG gilt
Ziff. 6.2. RS 2024/03, Ansprüche bei einem schwerstkranken Kind
7., Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes
Ziff. 7. RS 2024/03, Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes
Ziff. 7.1. RS 2024/03, Allgemeines
7.2., Berechnung aus dem Arbeitsentgelt
Ziff. 7.2. RS 2024/03, Berechnung aus dem Arbeitsentgelt
7.2.1., Maßgebender Freistellungszeitraum
Ziff. 7.2.1. RS 2024/03, Maßgebender Freistellungszeitraum
7.2.2., Entgeltabrechnungszeitraum
Ziff. 7.2.2. RS 2024/03, Entgeltabrechnungszeitraum
Ziff. 7.2.2.1. RS 2024/03, Mehrere Freistellungszeiträume in einem Entgeltabrechnungszeitraum
Ziff. 7.2.2.2. RS 2024/03, Andere Fehlzeiten in einem Entgeltabrechnungszeitraum
7.2.3., Während der Freistellung ausgefallenes Arbeitsentgelt
Ziff. 7.2.3.1. RS 2024/03, Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt
Ziff. 7.2.3.2. RS 2024/03, Ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt
Ziff. 7.2.3.2.1. RS 2024/03, Steuerabzüge für in einem anderen Staat wohnende Versicherte (z. B. Grenzgänger)
Ziff. 7.2.3.3. RS 2024/03, Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
7.3., Berechnung für besondere Personenkreise
Ziff. 7.3.1. RS 2024/03, Berechnung bei Mehrfachbeschäftigten
Ziff. 7.3.2. RS 2024/03, Berechnung bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen
Ziff. 7.3.3. RS 2024/03, Berechnung bei Künstlerinnen/Künstlern und Publizierenden
Ziff. 7.3.4. RS 2024/03, Berechnung bei unständig/kurzzeitig Beschäftigten
Ziff. 7.3.5. RS 2024/03, Berechnung bei Versicherten nach dem KVLG 1989
Ziff. 7.3.6. RS 2024/03, Berechnung bei Seeleuten
Ziff. 7.3.7. RS 2024/03, Berechnung bei Teilnehmenden an Freiwilligendiensten
Ziff. 7.3.8. RS 2024/03, Berechnung bei Beschäftigten mit flexibler Arbeitszeitenregelung
Ziff. 7.3.9. RS 2024/03, Berechnung bei Beschäftigten mit Familienpflegezeit
Ziff. 7.3.10. RS 2024/03, Berechnung bei Rentnerinnen/Rentnern, Rentenantragstellenden und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern
Ziff. 7.3.11. RS 2024/03, Berechnung bei Bezug von Kurzarbeitergeld
Ziff. 7.3.12. RS 2024/03, Berechnung bei Bezug von Qualifizierungsgeld
Ziff. 7.3.13. RS 2024/03, Berechnung bei Bezug von Übergangsgeld
Ziff. 7.3.14. RS 2024/03, Berechnung bei Bezug von Insolvenzgeld
Ziff. 7.3.15. RS 2024/03, Berechnung für Versicherte, die sich in Elternzeit befinden
Ziff. 7.3.16. RS 2024/03, Berechnung für Leistungsbeziehende nach dem SGB III
Ziff. 7.4. RS 2024/03, Höchstkinderkrankengeld
Ziff. 7.5. RS 2024/03, Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes bei einem schwerstkranken Kind nach § 45 Absatz 4 SGB V
Ziff. 8. RS 2024/03, Zahlung des Kinderkrankengeldes
Ziff. 8.1. RS 2024/03, Besonderheiten bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Ziff. 8.2. RS 2024/03, Beispiele zur Berechnung und Zahlung von Kinderkrankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ziff. 8.3. RS 2024/03, Zahlung des Kinderkrankengeldes nach § 45 Absatz 4 SGB V
9., Zusammentreffen mit anderen Leistungen und Ruhen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld
Ziff. 9. RS 2024/03, Zusammentreffen mit anderen Leistungen und Ruhen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld
Ziff. 9.1. RS 2024/03, Weiterbezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen
Ziff. 9.1.1. RS 2024/03, Arbeitsentgelt
Ziff. 9.1.1.1. RS 2024/03, Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 9.1.2. RS 2024/03, Arbeitseinkommen
Ziff. 9.1.2.1. RS 2024/03, Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 9.1.3. RS 2024/03, Auszubildende
Ziff. 9.1.4. RS 2024/03, Zeiten, in denen der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung verzichtet
Ziff. 9.2. RS 2024/03, Urlaubsabgeltung
Ziff. 9.2.1. RS 2024/03, Urlaubsabgeltung bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 9.3. RS 2024/03, Entlassungsentschädigung
Ziff. 9.3.1. RS 2024/03, Entlassungsentschädigung bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 9.4. RS 2024/03, Elternzeit
Ziff. 9.4.1. RS 2024/03, Elternzeit und schwerste Erkrankung eines Kindes
9.5., Bezug von anderen Entgeltersatzleistungen
Ziff. 9.5. RS 2024/03, Bezug von anderen Entgeltersatzleistungen
Ziff. 9.5.1. RS 2024/03, Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Krankengeld nach §§ 44 bzw. 44a SGB V
Ziff. 9.5.2. RS 2024/03, Begleitung während einer stationären Behandlung und Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V
Ziff. 9.5.2.1. RS 2024/03, Stationäre Mitaufnahme und Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V
Ziff. 9.5.2.2. RS 2024/03, Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 9.5.3. RS 2024/03, Bezug von Kurzarbeitergeld
Ziff. 9.5.4. RS 2024/03, Bezug von Qualifizierungsgeld
Ziff. 9.5.5. RS 2024/03, Bezug von Übergangsgeld
Ziff. 9.5.6. RS 2024/03, Bezug von Arbeitslosengeld
Ziff. 9.5.6.1. RS 2024/03, Stationäre Mitaufnahme während des Bezuges von Arbeitslosengeld
Ziff. 9.5.6.2. RS 2024/03, Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 9.5.6.3. RS 2024/03, Sperrzeit
Ziff. 9.5.7. RS 2024/03, Bezug von Mutterschaftsgeld
Ziff. 9.5.7.1. RS 2024/03, Mutterschaftsgeld und schwerste Erkrankung eines Kindes
Ziff. 9.5.8. RS 2024/03, Krankengeld der Sozialen Entschädigung
9.5.9., Zusammentreffen von verschiedenen Kinderkrankengeldansprüchen
Ziff. 9.5.9.1. RS 2024/03, Gleichzeitige Erkrankung eines Kindes nach § 45 Absatz 1 SGB V und stationäre Mitaufnahme nach § 45 Absatz 1a SGB V
Ziff. 9.5.9.2. RS 2024/03, Gleichzeitige Erkrankung eines Kindes nach § 45 Absatz 1 und eines Kindes nach § 45 Absatz 4 SGB V
Ziff. 9.5.9.3. RS 2024/03, Gleichzeitige Erkrankung eines Kindes nach § 45 Absatz 4 SGB V und stationäre Mitaufnahme nach § 45 Absatz 1a SGB V
Ziff. 9.5.10. RS 2024/03, Bezug von Kinderverletztengeld nach § 45 Absatz 4 SGB VII
Ziff. 9.5.11. RS 2024/03, Pflegeunterstützungsgeld
Ziff. 9.6. RS 2024/03, Flexible Arbeitszeitregelungen
Ziff. 9.7. RS 2024/03, Familienpflegezeit
Ziff. 9.8. RS 2024/03, Ruhen bei unständig/kurzzeitig Beschäftigten
Ziff. 9.9. RS 2024/03, Ruhen bei Auslandsaufenthalt
Ziff. 9.10. RS 2024/03, Ruhen bei gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
Ziff. 9.11. RS 2024/03, Ruhen bei Teilnehmenden an Freiwilligendiensten
Ziff. 9.12. RS 2024/03, Ruhen für Beitragsschuldige nach dem SGB V
Ziff. 9.13. RS 2024/03, Ruhen für Beitragsschuldige der Künstlersozialkasse
Ziff. 9.14. RS 2024/03, Ruhen bei Anspruch auf Heilfürsorge
Ziff. 9.15. RS 2024/03, Ruhen während freiheitsentziehender Maßnahmen
Ziff. 9.16. RS 2024/03, Übersicht "Zusammentreffen mit anderen Leistungen"
Ziff. 10. RS 2024/03, Kinderverletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 10.1. RS 2024/03, Allgemeines
Ziff. 10.2. RS 2024/03, Anspruchsvoraussetzungen
Ziff. 10.3. RS 2024/03, Beginn und Dauer des Anspruchs
Ziff. 10.4. RS 2024/03, Berechnung und Höhe des Kinderverletztengeldes nach § 45 Absatz 4 SGB VII
Ziff. 10.4.1. RS 2024/03, Berechnung aus dem Arbeitsentgelt
Ziff. 10.4.2. RS 2024/03, Berechnung und Höhe aus Arbeitseinkommen
Ziff. 10.4.3. RS 2024/03, Berechnung bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 10.5. RS 2024/03, Anrechnung von gleichzeitig erzieltem Einkommen auf das Kinderverletztengeld
11., Kinderkrankengeld der Sozialen Entschädigung
Ziff. 11. RS 2024/03, Kinderkrankengeld der Sozialen Entschädigung
Ziff. 11.1. RS 2024/03, Allgemeines
11.2., Anspruchsvoraussetzungen
Ziff. 11.2.1. RS 2024/03, Geschädigtes Kind
Ziff. 11.2.2. RS 2024/03, Anspruchsberechtigter Elternteil
Ziff. 11.3. RS 2024/03, Medizinisch notwendige Mitaufnahme bei stationärer Behandlung
Ziff. 11.4. RS 2024/03, Zuständige Krankenkasse
Ziff. 11.5. RS 2024/03, Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes der Sozialen Entschädigung
Ziff. 11.5.1. RS 2024/03, Höhe bei Berechnung aus Arbeitsentgelt
Ziff. 11.5.2. RS 2024/03, Höhe bei Berechnung aus Arbeitseinkommen
Ziff. 11.5.3. RS 2024/03, Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes bei einem schwerstkranken Kind
Ziff. 11.5.4. RS 2024/03, Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen
Ziff. 12. bis 16. RS 2024/03, (nicht abgebildet)
Ziff. 9.5.2.2. RS 2024/03 , Besonderheit bei einem schwerstkranken Kind Erfüllt ein Elternteil 1 zeitgleich die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderkrankengeldanspruch nach § 45 Absatz 4 SGB V und den Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V, besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen beiden Leistungen. Es kann nur ein Leistungsanspruch realisiert werden. Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 4 SGB V wird in gleicher Höhe wie das Krankengeld nach § 44b SGB V gezahlt. Regelhaft wird bei einem schwerstkranken Kind bereits vor oder nach einer stationären Begleitung eine Betreuung des Kindes im häuslichen Umfeld erforderlich sein, sodass der betreuende und begleitende Elternteil 1 durchgängig das Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 4 SGB V beanspruchen kann. Der begleitende Elternteil 1 kann jedoch auch das Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1a SGB V wählen. Es wird auf die Aussagen zu Anträgen auf Sozialleistungen und zur Bestandskraft von Verwaltungsakten des Ziff. 9.5.2. verwiesen.
1 Elternteile in diesem Sinne sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern der Kinder nach § 10 Absatz 1 Satz 1 SGB V (leibliche Eltern, Adoptiveltern) sowie nach § 10 Absatz 4 SGB V (Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern).
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