Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. III.3.1. RS 2015/07, Allgemeines§ 9

Sofern bei einem Arbeitslosengeld II-Bezieher die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V oder bei einem Sozialgeldbezieher die Familienversicherung endet und die Voraussetzungen für eine obligatorische Anschlussversicherung nicht vorliegen, kommt im Anschluss daran eine freiwillige Versicherung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 SGB V in Frage. Danach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • -Die Person scheidet aus der Versicherungspflicht aus oder die Familienversicherung endet (vgl. Ziff. III.3.1.1.).
  • -Die Vorversicherungszeit ist erfüllt (vgl. Ziff. III.3.1.2.).
  • -Der Beitritt wird schriftlich innerhalb der Beitrittsfrist erklärt (vgl. Ziff. III.3.1.3.).

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.