Category Image
Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum AltTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen [RS 2010/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2010 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 2.5.1. RS 2010/03, Beschäftigung und Vorarbeit

(1) Bei einem Teilzeitmodell liegt während des Gesamtzeitraumes der Altersteilzeitarbeit ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Absatz 1 SGB IV vor.

(2) Im Blockmodell besteht nur in der Arbeitsphase ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Absatz 1 SGB IV. Dies gilt auch, wenn bereits vor Beginn der Altersteilzeitarbeit aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV erwirtschaftete Wertguthaben (vgl. Ziff. 2.5.3.1.) im Rahmen eines Blockmodells für die Verkürzung der Arbeitsphase berücksichtigt werden. Diese Wertguthaben sind für einzelne Kalendermonate der Arbeitsphase in voller Höhe als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Es ist deshalb nicht möglich, die entsprechenden Wertguthaben in einzelnen Kalendermonaten nur anteilig für die Arbeitsphase zu berücksichtigen, um zusätzlich zum Altersteilzeitarbeitsentgelt aus diesem Wertguthaben Zahlungen an den Arbeitnehmer zwecks Erhöhung seiner Einnahmen vorzunehmen. Hingegen besteht keine Verpflichtung, das gesamte Wertguthaben für die Verkürzung der Arbeitsphase einzusetzen.

(3) Während der Freistellungsphase liegt ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt nur unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 1a SGB IV vor. Hierfür ist somit erforderlich, dass der Versicherte während der Arbeitsphase — ggf. unter Berücksichtigung von bereits vor Beginn der Altersteilzeitarbeit aufgebautem Wertguthaben — entsprechende Wertguthaben durch Vorarbeit angespart hat.

Beispiel (West) — vereinfachte Darstellung

Regelarbeitsentgelt für Altersteilzeitarbeit1 500 EUR
Altersteilzeitarbeit im Blockmodell
Arbeitsphase1. 7. 2010 bis 30. 6. 2012
Freistellungsphase1. 7. 2012 bis 30. 6. 2014
Entgeltguthaben aus Wertguthabenvereinbarung36 000 EUR
Lösung:
Arbeitsphase1. 7. 2010 bis 30. 6. 2011
(Vorarbeit: 1 500 EUR Arbeitsentgelt und 1 500 EUR Entgeltguthabenbildung)
Arbeitsphase
(ohne tatsächliche Arbeitsleistung)
1. 7. 2011 bis 30. 6. 2012
(Entgeltguthaben aus Wertguthabenvereinbarung: 1 500 EUR Arbeitsentgelt und 1 500 EUR Entgeltguthabenbildung)
Freistellungsphase1. 7. 2012 bis 30. 6. 2014

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.