Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 10

§ 10 EntgFG RS 1998/01, Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit

(1) Nach § 12 SGB IV sind Heimarbeiter Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiten, auch wenn die Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind. Die Heimarbeiter haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister zahlt statt dessen einen Zuschlag in Höhe von 3,4 v. H. zum Arbeitsentgelt.

(2)§ 10 Absatz 4 sieht alternativ vor, dass für Heimarbeiter durch tarifvertragliche Regelungen anstelle des in § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bezeichneten Zuschlags Arbeitsentgelt im Krankheitsfalle analog nach § 3 fortgezahlt werden kann. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber allerdings keinen Erstattungsanspruch nach § 10 LFZG.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.