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Gesetze

EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) [EntgFG]
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EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz



§ 12 EntgFG, Unabdingbarkeit

Abgesehen von § 4 Absatz 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

Zu § 12 siehe § 12 EntgFG.


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