Category Image
Gesetze

AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz



§ 42 AEntG, Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

Die vor dem 30. 7. 2020 ausgesprochene Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags im Baugewerbe nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, § 6 Absatz 2 steht, soweit sie Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 1 zum Gegenstand hat, für die Anwendung der §§ 8 und § 9 sowie des Abschnitts 5 einer Rechtsverordnung nach § 7 gleich.

Bisheriger § 26, eingefügt durch G vom 10. 7. 2020 (BGBl. I S. 1657), wurde § 42 durch G vom 30. 6. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172).


Vorherige Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.