Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 37 SGB V Ziff. 2.1. RS 1988/01, Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

(1) Neben der für alle Leistungen geltenden Voraussetzung, dass ein Versicherungsverhältnis besteht, ist weitere Voraussetzung, dass die häusliche Krankenpflege im Zusammenhang mit ambulanter ärztlicher Behandlung (§ 28 Absatz 1 SGB V) und nach . . . vertragsärztlicher Verordnung erbracht wird. Sie muss — ebenso wie die begleitende ärztliche Behandlung — auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden gerichtet sein (zum Krankheitsbegriff vgl. u. a. BSG, Urteil vom 10. 10. 1978 — 3 RK 81/77 —, USK 78104). Auf die Ursache der Erkrankung — somatisch oder psychisch — kommt es nicht an.

(2) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.