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KHBV – Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)
Sozialversicherungsrecht
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KHBV – Krankenhaus-Buchführungsverordnung



Anlage 2 KHBV, Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung 1

1.Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40).......
2.Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41).......
3.Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42).......
4.Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43).......
4a.Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten.......
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) .......
5.Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551).......
6.andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552).......
7.Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nummer 11 (KUGr. 472).......
8.Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592).......
9.Personalaufwand
a)Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64).......
b)soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63),.......
davon für Altersversorgung (KGr. 62) .......
10.Materialaufwand
a)Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71).......
b)Aufwendungen für bezogene Leistungen (KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681)..............
Zwischenergebnis.......
11.Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471),.......
davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) .......
12.Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48).......
13.Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490-491).......
14.Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492).......
15.Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755).......
16.Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753).......
17.Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77).......
18.Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721).......
19.Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KUGr. 750, 751)..............
20.Abschreibungen
a)auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761).......
b)auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765).......
21.sonstige betriebliche Aufwendungen (KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794),..............
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) .......
Zwischenergebnis.......
22.Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521),.......
davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000) 2 .......
23.Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521),.......
davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210) 2  .......
24.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51),.......
davon aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510) 2  .......
25.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762).......
26.Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74),..............
davon für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), .......
davon an verbundene Unternehmen (KUGr. 741) 2  .......
27.Steuern (KUGr. 730),.......
davon vom Einkommen und vom Ertrag .......
28.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.......

Anlage 2 geändert durch V vom 26. 9. 1994 (BGBl. I S. 2750), G vom 25. 5. 2009 (BGBl. I S. 1102), G vom 17. 7. 2015 (BGBl. I S. 1245) und V vom 21. 12. 2016 (BGBl. I S. 3076).

1 Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

2 Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.


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