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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.II.8. RS 2002/02, Besonderheiten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist das Beitragsrecht abweichend vom Beitragsrecht in der allgemeinen Krankenversicherung, so wie es in den vorstehenden Abschnitten beschrieben ist, geregelt. Nach § 48 Absatz 2 KVLG 1989 hat der zuständige Rehabilitationsträger während des Bezugs von Übergangsgeld, Verletztengeld (einschließlich solchem nach § 55 Absatz 2 SGB VII) oder Versorgungskrankengeld anstelle des landwirtschaftlichen Unternehmers die aufgrund der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens oder aufgrund der Beschäftigung des mitarbeitenden Familienangehörigen zu zahlenden Beiträge zu tragen; dies gilt gleichermaßen für die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nach § 46 KVLG 1989.


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