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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. I.1.1.5. RS 2015/07, Doppelbezug von Arbeitslosengeld II für denselben Zeitraum durch 2 verschiedene Leistungsträger

(1) Wird Arbeitslosengeld II im Ausnahmefall für denselben Zeitraum von 2 unterschiedlichen Leistungsträgern gewährt (z. B. Kosten für die Unterkunft bei einem Umzug), stellt jeder Leistungsbezug für sich einen Tatbestand der Versicherungspflicht dar, wodurch es zu einer Doppelversicherung kommen kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Doppelbezug zu Unrecht erfolgt ist.

(2) Besonderheiten zur Beitragszahlung in den Fällen der Ziff. I.1.1.3. bis Ziff. I.1.1.5. sind unter Ziff. IV.1.4.3. aufgeführt. Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Folgen der Rückforderung einer Leistung bei einem unrechtmäßigen Leistungsbezug werden in den Ziff. I.1.8.1. und Ziff. IV.5.1. behandelt.


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