Category Image
Rundschreiben

2003 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zur Anwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Bemessung der Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ab 1. 1. 2004 [RS 2003/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2003 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 4.2. RS 2003/02, Personengruppe Rentner

(1) Bei freiwilligen Mitgliedern, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und der Rentenbezug die Personenkreiszuordnung des Mitglieds . . . bestimmt, werden die Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus den Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen nach dem allgemeinen Beitragssatz . . . bemessen. Sonstige beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des § 240 Absatz 1 SGB V sind mit dem ermäßigten Beitragssatz . . . zu belegen.

Beitragspflichtige Einnahmenallgemeiner Beitragssatzhalber allg. Beitragssatzermäßigter Beitragssatzerhöhter Beitragssatz
--> Rente der ges. Rentenvers.x
--> Versorgungsbezugx
--> AdL-Rentex
--> Arbeitseinkommen 1x
--> sonstige Einnahmenx

1 aus nicht hauptberuflich selbständiger Tätigkeit

(2) Nach § 238a SGB V ist bei freiwillig versicherten Rentnern der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen. Dabei werden AdL-Renten gleichwertig gegenüber den übrigen Versorgungsbezügen berücksichtigt (vgl. Besprechung der Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner am 9./10. 9. 2003, Top 5 Abschnitt 1 Nr. 2).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.