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Rundschreiben

2006 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2006/06]
Sozialversicherungsrecht
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2006 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 1.3.5.4. RS 2006/06, § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII (Ehrenamtlich Tätige)

Unfallversicherungsschutz nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII besteht für Personen, die Pflegetätigkeiten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift (z. B. für eine katholische oder evangelische Kirchengemeinde) ausüben.


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