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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 12.7.2. RS 2022/06, Auszubildende

(1) Für Tage, an denen Auszubildende während ihrer Begleitung nach § 44b SGB V ihre Ausbildungsvergütung bzw. Arbeitsentgelt aufgrund ihres Ausbildungsverhältnisses erhalten, besteht kein Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V (siehe Ziff. 12.2.1.1.1.4.).

(2) Insofern führt nur eine teilweise Fortzahlung der Ausbildungsvergütung bzw. des Arbeitsentgelts zum teilweisen Ruhen des Krankengeldes nach § 44b SGB V.


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