Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. C.II.8. RS 2022/13, Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht

(1) Nach § 173 SGB III übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosengeld, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder § 231 Absatz 1 und Absatz 2 SGB VI befreit sind, die Beiträge, die für die Dauer des Leistungsbezugs an eine öffentlichrechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe oder an ein Versicherungsunternehmen zu zahlen sind. Ferner erstattet sie bei entsprechenden Nachweisen auf Antrag die vom Leistungsbezieher für die Dauer des Leistungsbezugs freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge.

(2) Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt höchstens die vom Leistungsbezieher nach der Satzung der Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung geschuldeten oder im Lebensversicherungsvertrag spätestens 6 Monate vor Beginn des Leistungsbezugs vereinbarten Beiträge. Sie erstattet höchstens die vom Leistungsbezieher freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge. Erstattet bedeutet in diesem Fall, dass der Leistungsbezieher die freiwilligen Beiträge selbst zahlt und von der Bundesagentur für Arbeit auf Nachweis erstattet bekommt. Die zu übernehmenden und zu erstattenden Beiträge sind auf die Höhe der Beiträge begrenzt, die die Bundesagentur für Arbeit ohne die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer des Leistungsbezugs zu tragen hätte.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück